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Ernährungsminister Schmidt will Essen in Schulen und Kitas steuerlich entlasten

Berlin / München, Dehoga  |   „Ernährung ist das Wichtigste im Leben, deshalb sollte der Zugang zu ihr durch einen reduzierten Mehrwertsteuersatz auf alle Lebensmittel vereinfacht werden – egal wo gekauft, wie zubereitet und wo gegessen“, so der DEHOGA Bayern-Präsident Ulrich Brandl.

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern begrüßt die Forderung von Bundesernährungsminister Christian Schmidt nach einer steuerlichen Entlastung für Essen in Schulen und Kitas. Hintergrund dieser Maßnahme ist eine angestrebte Verbesserung der Verpflegungsqualität in Mensen von Schulen und Kindergärten. Das erklärte Schmidt gegenüber der Funke Mediengruppe: „Mein Ziel ist in der nächsten Legislaturperiode der verringerte Mehrwertsteuersatz für Schulessen – am besten sogar eine Mehrwertsteuerbefreiung.“

Brandl, der eine Forderung nach einem reduzierten Umsatzsteuersatz auf alle Speisen seit Jahren vehement fordert, sieht in der Ankündigung Schmidts den berühmten ersten Schritt in die richtige Richtung: „Ernährung ist das Wichtigste im Leben, deshalb sollte der Zugang zu ihr durch einen reduzierten Mehrwertsteuersatz auf alle Lebensmittel vereinfacht werden – egal wo gekauft, wie zubereitet und wo gegessen“.

Es sei, so Brandl, doch irrwitzig, dass steuerlich genau das bevorteilt werde, was dem gesunden Menschenverstand widerspräche: Als Beispiele führt Brandl an, dass Essen im Gehen und Stehen dem reduzierten Umsatzsteuersatz unterliege, sobald man sich aber Zeit nehme und hinsetze der volle Steuersatz fällig wird. Frischer Salat muss im Restaurant steuerlich mit 19 Prozent belegt werden, Salat aus der Plastiktüte oder einem Plastikkübel hingegen nur mit 7 Prozent. Selbst zubereitete Pizzas oder Suppen kosten den Gast 19 Prozent Aufschlag, Tiefkühlpizzen und Tütensuppen nur 7 Prozent.

Für Essen im Kindergarten, der Schule oder im Altersheim sind derzeit 19 Prozent fällig, in der Mensa – wo nicht jeder hin muss – nur 7 Prozent. Wird ein Schnitzel für einen Menschen zubereitet, wird es mit 19 Prozent besteuert, wird das selbe Schnitzel an einen Hund abgegeben, erhält der Fiskus lediglich 7 Prozent, da Tiernahrung dem reduzierten Steuersatz unterliegt. Auch am Buffet gibt es Unterschiede: Bei der Verwendung von Mehrweggeschirr werden 19 Prozent fällig, wird Einweggeschirr verwendet, sinkt der Umsatzsteuersatz auf 7 Prozent. „Es ist Zeit, diesen Unsinn in Gänze anzugehen, ich fordere eine steuerliche Entlastung für zubereitetes Essen insgesamt, auch in der Gastronomie.“

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