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Kartellverfahren

Tengelmann-Übernahme durch Edeka fördert Wettbewerbsbeschränkungen

Große Zustimmung für Markenverband bei Anhörung im BMWI

Berlin, 16.11.2015  |   Der Markenverband hat die heutige Anhörung im Bundeswirtschaftsministerium genutzt, um seine kritische Haltung gegenüber dem geplanten Zusammenschluss von Edeka und Kaiser‘s Tengelmann zu bekräftigen. Im Beisein des Bundeswirtschaftsministers Sigmar Gabriel verdeutlichte der Markenverband: Mit diesem Zusammenschluss würde der Konzentrationsprozess im Lebensmitteleinzelhandel, in dem schon heute die vier führenden Ketten weit über 80 Prozent des Marktes auf sich vereinen, weiter zunehmen. 

„Die heutige Anhörung hat eindrucksvoll belegt, dass tatsächlich keine plausiblen Gründe dafür sprechen, dass sich der Bundeswirtschaftsminister aus überragenden Gründen des Allgemeininteresses über die Entscheidung des Bundeskartellamtes hinwegsetzen sollte“, sagt Christian Köhler, Hauptgeschäftsführer Markenverband e.V. Er ergänzt: „Der Bundeswirtschaftsminister hat die Chance, der weiteren Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel Einhalt zu gebieten und der auch von der SPD erhobenen Forderung Geltung zu verschaffen, der Nachfragemacht und ihrem Missbrauch zu begegnen.“

Die Konsequenzen des Konzentrationsprozesses im Lebensmitteleinzelhandel sindbereits heute sichtbar. In den letzten Jahren ist die Zahl der Unternehmen in der Ernährungsindustrie in Deutschland gerade unter den kleineren mittelständischen Unternehmen deutlich um über 15 Prozent zurückgegangen, nicht zuletzt aufgrund des – aus der Nachfragemacht des Lebensmitteleinzelhandels resultierenden – hohen Ertrags- und Konsolidierungsdrucks. Gleichzeitig liegt die Insolvenzrate in der Ernährungsindustrie im gleichen Zeitraum überproportional hoch. Die Übernahme von Kaiser´s Tengelmann durch den mit Abstand größten Händler in Deutschland, die Edeka, würde diese Situation noch deutlich verschärfen. Aufgrund dieser Wettbewerbsbeeinträchtigung hat das Bundeskartellamt bereits im Frühjahr das Zusammenschlussvorhaben untersagt.

In der heutigen Anhörung konnten weder Konkurrenten noch Lieferanten noch die beteiligten Arbeitnehmervertretungen oder Gewerkschaften Gründe erkennen, die gegen die Entscheidung des Bundeskartellamtes sprechen. Tatsächlich liegen sie auch nicht vor. Nicht umsonst hat dies schon zuvor die Monopolkommission in ihrem sorgfältig analysierenden Gutachten festgestellt. Es ist jetzt am Bundeswirtschaftsminister, das eindeutige Ergebnis der Kartellamtsentscheidung, des Expertengutachtens der Monopolkommission und der heutigen Anhörung in seiner Entscheidung zu berücksichtigen.

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