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Wettbewerb

Keine Lockangebote bei Lebensmitteln

Kabinettsentwurf zum Wettbewerbsrecht

Das Bundeskabinett hat einen Entwurf für eine Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verabschiedet. Damit verbessert die Bundesregierung die Position der Verbraucherorganisationen, die künftig an der privaten Durchsetzung des Kartellrechts beteiligt werden sollen.

Verbraucherzentralen können gegenüber Unternehmen, die gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen verstoßen, Ansprüche wegen Unterlassung geltend machen. Sofern eine Vielzahl von Verbrauchern betroffen ist, können außerdem Ansprüche wegen Vorteilsabschöpfung erhoben werden.

Die Gesetzesnovelle sieht außerdem vor, dass Lebensmittel auch in Zukunft nicht unter Einstandspreis verkauft werden dürfen. „Damit setzen wir ein klares Zeichen für die Wertschätzung von Lebensmitteln und schieben billigen Lockangeboten einen Riegel vor“, erklärte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner in Berlin.

Das ursprünglich bis Ende 2012 befristete Verbot, wonach Handelsunternehmen mit überlegener Marktmacht Lebensmittel nur in gerechtfertigten Ausnahmefällen unter dem Einstandspreis verkaufen dürfen, soll um weitere fünf Jahre verlängert werden. Kleine und mittlere Lebensmittelunternehmen werden durch diesen Beschluss gestärkt.

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