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Biomineralwasser muss vor den BGH

Susanne Horn: „Wir wollen auch das höchste Gericht überzeugen.“

{mosimage} Nürnberg/Neumarkt, 27. Dezember 2011. Soeben ist bekannt geworden, dass die Wettbewerbszentrale gegen das jüngste Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg-Fürth in Revision gehen wird; das Gericht hatte in den wesentlichen Teilen gegen eine Klage der Wettbewerbszentrale entschieden und der Neumarkter Lammsbräu Recht gegeben. Mit der Revisions-Entscheidung wird auch das oberste deutsche Gericht die Frage zu klären haben, ob ein Mineralwasser, das Bio-Qualitätskriterien erfüllt, sich auch Biomineralwasser nennen darf.

Das Oberlandesgericht (3. Zivilsenat) Nürnberg-Fürth hatte am 15. November 2011 in zweiter Instanz der Ansicht der Neumarkter Lammsbräu zugestimmt, dass eine Unterscheidung zwischen Mineralwasser und Biomineralwasser zulässig und im Interesse der Verbraucher sei. Nur das bislang verwendete Biomineralwassersiegel sollte so modifiziert werden, dass eine Verwechslung mit dem offiziellen EU-Biosiegel für den Verbraucher ausgeschlossen ist. Die Neumarkter Lammsbräu darf auch nach diesem Urteil ihr Biomineralwasser, das sie als „BioKristall“ vertreibt, unverändert weiter verkaufen. Das Revisionsverfahren unterbricht den Weitervertrieb nicht.

Susanne Horn, Geschäftsführerin der Neumarkter Lammsbräu:

  • „Wir begrüßen, dass wir auf diesem Weg zu einer höchstrichterlichen Entscheidung über das Biomineralwasser kommen werden. Die klug abgewogene Urteilsbegründung der 2. Instanz stärkt unsere Erwartung, dass auch das oberste deutsche Gericht unserer Argumentation folgen wird. Wir werden jedenfalls im Interesse der Verbraucher alles daran setzen, dass es bei dem allerwichtigsten unserer Lebensmittel, dem Wasser, eine Bio-Qualität geben darf, so wie wir das von allen anderen Lebensmitteln seit langem gewohnt sind, ob Apfelsaftschorle oder Bier. Auch für das Bio-Bier musste die Justiz vor 25 Jahren den Weg in den Markt frei machen.“ 

Auslöser für diese juristische Klärung war eine Klage der Wettbewerbszentrale, die ein Verbot der Auszeichnung „Biomineralwasser“ durchsetzen wollte. Das Landgericht Nürnberg hatte im Januar 2011 in erster Instanz der Klage noch stattgegeben. 

Zu Vorgeschichte und Hintergrund

Zwei zentrale Entwicklungen der letzten Jahre beeinflussen zunehmend das Verbraucherverhalten:
  • Die Verbraucher müssen täglich aus einem großen Angebot von Trink- und Mineralwässern auswählen; diese Wässer weisen zum Teil große Unterschiede in der Wasserqualität auf, ohne dass dies für den Verbraucher transparent ist. Die Qualitätsunterschiede rühren daher, dass Schadstoffbelastung und Umweltverschmutzung leider auch vor den Mineralquellen keinen Halt machen. Diese Stoffe müssen auch nicht auf den Etiketten ausgewiesen werden.

  • Immer mehr Endkonsumenten wünschen für ihre Kaufentscheidung präzise Informationen über die Produktions- und Distributionsbedingungen der angebotenen Waren; beim Mineralwasser zählt dazu beispielsweise auch der Transportweg, der bei der Überwindung sehr großer Distanzen zu negativen Auswirkungen auf die Klimabilanz führen kann. 

Die Neumarkter Lammsbräu, deren Produkte sich mit strengen Qualitätsanforderungen auf dem Bio-Getränkemarkt eine hohe Reputation erworben haben, setzt sich im Interesse einer wachsenden Zahl kritischer Verbraucher für eine europaweite Bioqualitätsstufe bei Mineralwasser ein: Ein Biomineralwasser muss für die ganze Familie sicher sein. Es muss strengen Qualitätsstandards genügen, damit es täglich in unbegrenzter Menge getrunken werden kann; dabei stehen drei ökologische Qualitätsbereiche im Vordergrund:

  • Zusammensetzung des Wassers (Produktsicherheit, Schadstoffminimierung)

  • Ein schonender und auf Nachhaltigkeit ausgerichteter Umgang mit der Mineralquelle und ihrer Umgebung.

  • Ein ressourcenschonender Vertrieb: Verpackung in umweltfreundliche und sichere Gebinde, Vermeidung langer Transportwege, etc.

Die Qualitätsgemeinschaft Biomineralwasser e.V. hat schon 2009 in diesen drei Bereichen insgesamt 50 präzise Qualitätskriterien definiert, die ein Biomineralwasser erfüllen muss. Die Kriterien wurden weiter ausgebaut und sind strenger gefasst als es die bestehenden Regelwerke für Mineralwasser und auch für Trinkwasser vorsehen. Eine kontinuierliche Überprüfung der Kriterien durch unabhängige Institute bildet dabei die Grundlage für das Siegel „Biomineralwasser“. 

Damit war der erste Schritt auf dem Weg zu einem europaweit gültigen Biosiegel erfolgreich bewältigt. Denn in aller Regel sind die staatlich vergebenen Biosiegel ursprünglich einst aus einer privaten Zertifizierungsinitiative hervorgegangen. Deswegen wird sich die Neumarkter Lammsbräu auch weiterhin für ein staatlich anerkanntes Biosiegel für Mineralwässer einsetzen.

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