Gericht gegen Bio-Mineralwasser
Neumarkter Lammsbräu plant Berufung
Die Bio-Brauerei Neumarkter Lammsbräu aus der Oberpfalz darf nach einem Urteil des Landgericht Nürnberg-Fürth auf seinen Etiketten den Begriff Bio-Mineralwasser nicht mehr verwenden. Außerdem untersagte das Gericht auch den Aufdruck eines Bio-Logos auf den Wasserflaschen. Neumarkter Lammsbräu plant, gegen erstinstanzliches Gerichtsurteil in Berufung zu gehen.
Neumarkter hat 2008 die Qualitätsgemeinschaft Bio-Mineralwasser gegründet und Richtlinien sowie Zertifizierungssystem ins Leben gerufen. Die Richtlinien sind strenger als die gesetzlichen Vorschriften. Daraufhin hat die Zentrale für unlauteren Wettbewerb geklagt, die zwei Ziele durchsetzen will: Sie will generell den Begriff Bio-Mineralwasser und ein Bio-Mineralwassersiegel unterbinden.
„Wir bedauern dieses Urteil sehr, weil es aus unserer Sicht die berechtigten Interessen des Verbraucherschutzes nicht ausreichend berücksichtigt. Wir werden uns dafür einsetzen, dass Mineralwässer mit Bio-Qualität auch so benannt werden dürfen. Wir werden im nächsten Schritt in Berufung gehen“, erklärte Susanne Horn, Geschäftsführerin der Neumarkter Lammsbräu.
Die Neumarkter Lammsbräu wird das Mineralwasser unter der Bezeichnung „Bio-Kristall“, weiter vertreiben. „Dies auch im Hinblick darauf, dass wir in der nächsten Instanz eine Korrektur des Urteils erwarten“, betonte Susanne Horn.