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Gentechnik

Kippt Karlsruhe das Gentechnikgesetz?

Verbände fordern einen schärferen Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft

Berlin, den 16.06.10. „Diejenigen, die die Gentechnik nutzen, müssen endlich für deren Risiken und Folgekosten gerade stehen. Nach wie vor fehlt in entscheidenden Bereichen die Verursacherhaftung. Damit werden diejenigen, die auf gentechnikfreie Lebensmittel setzen, massiv benachteiligt“, so Vertreter des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), des Deutschen Berufs und Erwerbs Imker Bund (DBIB), des ökologischen Imkervereins Mellifera und der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) im Vorfeld der mündlichen Verhandlung des Gentechnikgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht am 23.06.2010.

2005 hat Sachsen-Anhalt die Klage gegen das Gentechnikgesetz eingebracht. Es sieht die Berufsfreiheit und den Eigentumsschutz der Gentechnikanwender vor allem durch die Haftungsregelungen und die Regelungen zum Standortregister gefährdet. Das Land vertritt die Auffassung, dass das Gesetz nicht vor wirtschaftlichen Nachteilen durch den Gentechnikanbau schützen müsse. Gentechnikfrei wirtschaftende Bauern sollen deshalb, so die Landesregierung, Einträge von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in ihre Produkte weitgehend hinnehmen müssen.

Bereits das geltende Recht weist elementare Lücken auf. So wurden Interessen der Imker im Gentechnikgesetz nicht berücksichtigt. Wenn gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden, sollen sie - nach aktueller Rechtsprechung - ausweichen, um bestimmte Einträge zu vermeiden. Die Berufsfreiheit der Imker und die Wahlfreiheit der Verbraucher werden damit massiv eingeschränkt.

Angegriffen wird von Sachsen-Anhalt auch das Standortregister, das Flächen mit gentechnisch veränderten Pflanzen ausweist. Der Europäische Gerichtshof hat bereits 2009 einer Einschränkung der Angaben im Standortregister widersprochen. Die Veröffentlichung der Flächen dient vor allem der Information, wo gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden sollen, damit sich betroffene Nachbarn aktiv vor Kontaminationen schützen können. Auch um Verunreinigungen in der Lebensmittelkette rückverfolgen zu können, ist das Register unabdingbar.

Für die Lebensmittelwirtschaft ist die Gentechnik vor allem mit Kosten für Qualitätssicherungsmaßnahmen verbunden. So müssen regelmäßig Analysen vorgenommen werden, die bspw. gentechnikfreie Maisprodukte wegen mangelnder Verursacherhaftung um etwa 10 % verteuern.

Das Gentechnikgesetz führt nicht zu einer unverhältnismäßigen Belastung der Gentechnik-Verwender. Im Gegenteil: Einseitig belastet werden gentechnikfrei wirtschaftende Bauern, Gärtner, Saatguterzeuger und Imker. Ihnen allein wird der übergroße Teil der Folgekosten und Risiken der Agro-Gentechnik aufgebürdet. Diese Umkehr des Verursacherprinzips muss vom Gesetzgeber endlich beendet werden. Bislang müssen Gentechniklandwirte nur für bestimmte Schäden, nämlich ab einer Kontamination über 0,9%, haften. Ob für Schäden unterhalb von 0,9% gehaftet wird, lässt das Gentechnikgesetz offen. Die Landesregierung Sachsen-Anhalt möchte die Haftungsbestimmungen im Gentechnikgesetz noch weiter aufweichen, um die Gentechnikanwender von den entstehenden Schadens- und Haftungsverpflichtungen weitgehend frei zu stellen. Wenn das Bundesverfassungsgericht die Berufsfreiheit schützen will, muss dem Normenkontrollantrag Sachsen-Anhalts eine klare Absage erteilen werden.

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