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Pestizide

Rechtsverfahren gegen Bayer-Pestizid Fluopyram

 Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft e.V. (BEL) leitet Verfahren ein

Brüssel, Lassan, 19.04.2024  |  Das Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft (BEL) geht juristisch gegen die Genehmigung des Bayer-Pestizids Fluopyram vor. Der umstrittene Wirkstoff erhielt im Dezember 2023 eine sogenannte technische Verlängerung für weitere zwei Jahre. Aus Sicht des Bündnisses wurden dadurch wichtige neue Erkenntnisse über gesundheitliche Gefahren, Umwelt- und Wirtschaftsrisiken des Wirkstoffs nicht berücksichtigt.

Fluopyram, ein in der konventionellen Landwirtschaft gegen Pilzbefall eingesetztes Fungizid, wird in Deutschland in über 50 Kulturen angewendet, darunter Gemüse, Obst, Acker- und Weinbau. Trotz seines großflächigen Einsatzes seien die Risiken des Wirkstoffs, so die Begründung des BEL, nicht ausreichend erforscht und bewertet. Die vorgeschriebene Risikoprüfung auf EU-Ebene, insbesondere durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), konnte bisher nicht abgeschlossen werden. Das Bündnis reichte nun bei der EU-Kommission einen Antrag auf Überprüfung und Aufhebung der technischen Verlängerung ein. Sollte die Überprüfung ergebnislos bleiben, will das BEL vor dem Europäischen Gerichtshof Klage erheben.

Das BEL verweist in seinen Antrag auf eine Vielzahl von Studien, die auf potenzielle Gefahren für Umwelt und Gesundheit hinweisen. So wurde mehrfach die Verbreitung des Wirkstoffs über die Luft belegt, obwohl die europäische Zulassungsbehörde EFSA den Stoff als nicht flüchtig einstuft und einen so genannten Ferntransport sogar ausschließt. In Untersuchungen von Hausstaub wurde Fluopyram als dritthäufigstes Pestizid nachgewiesen. Stephan Paulke, Vorsitzender des BEL: "Nicht zuletzt unsere Forschung zur Pestizidbelastung der Luft hat deutlich gezeigt, dass dringender Handlungsbedarf bei der Reduktion chemisch-synthetischer Pestizide besteht. Leider hat die Politik daraus bisher keine Konsequenzen gezogen. Die erneute Genehmigung von Fluopyram ohne angemessene Prüfung ist inakzeptabel und ein Angriff auf die Umwelt und die Gesundheit der Bevölkerung. Wir werden daher alle notwendigen rechtlichen Schritte gehen, damit das Fungizid nicht weiter eingesetzt wird." 

Auch das Krebsrisiko durch Fluopyram wurde nach Ansicht des BEL von den EU-Behörden nicht ausreichend bewertet. Anders als in Europa ist Fluopyram in den USA bereits als „wahrscheinlich krebserregend für den Menschen“ eingestuft. Hinweise auf mögliche langfristige Schäden für insektenfressende Vögel, Bodenorganismen und andere Nicht-Zielorganismen würden die Bedenken gegenüber der Verlängerung der Zulassung verstärken. Zudem bestünden bereits seit mehr als zehn Jahren Datenlücken zur hormonschädigenden Wirkung des Fungizids auf Fische und Vögel. 

Der Einsatz von Fluopyram birgt überdies auch ein wirtschaftliches Risiko und gefährdet die Koexistenz von ökologischer und konventioneller Landwirtschaft. Denn durch die weite Verbreitung und da der Wirkstoff in der Natur nur sehr langsam abgebaut wird, sind immer wieder auch Agrarprodukte aus ökologischem Anbau mit Rückständen des Fungizids kontaminiert. 

Nicht zuletzt stellt Fluopyram auch für die konventionelle Landwirtschaft ein Anwendungsrisiko dar. So kam es im Weinanbau bereits in mehreren europäischen Ländern zu Schädigungen an den Kulturpflanzen selbst und damit Ertragseinbußen, nachdem ein fluopyramhaltiges Mittel eingesetzt worden war. Das Fungizid schadet also auch der Pflanze, die es eigentlich schützen sollte. In der Schweiz zahlte der Hersteller Bayer den betroffenen Winzern daraufhin bereits Entschädigungen in mittlerer sechsstelliger Höhe. 

Rechtsanwalt Dr. Achim Willand, der das BEL im Verfahren vertritt: „Die Praxis der EU-Kommission, die ausgelaufene Genehmigungen zahlreicher Pestizid-Wirkstoffe um mehrere Jahre zu verlängern, wenn die vorgeschriebene, aktualisierte Risikoprüfung sich verzögert, ist nicht vertretbar. Bleibt es bei der Entscheidung der EU-Kommission für Fluopyram, kann das Pestizid über zwei Jahre weiter eingesetzt werden, obwohl erhebliche Risiken für die Umwelt und die Gesundheit auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse nicht geprüft sind. Dies verstößt unseres Erachtens gegen den Grundsatz des EU-Rechts, dass nur Wirkstoffe eingesetzt werden dürfen, die nach aktueller wissenschaftlicher Risikobewertung nachweislich sicher sind. Da die Kommission Genehmigungen exzessiv verlängert, ohne Umwelt- und Gesundheitsbelange zu berücksichtigen, ist nun der Gang zum Europäischen Gerichtshof notwendig.“

Hintergrund zum BEL-Rechtsverfahren Fluopyram: https://enkeltauglich.bio/wp-content/uploads/BEL-Klage-Fluopyram_Hintergrundpapier-1.pdf

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