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Verbandsklage für Verbraucher soll eingeführt werden

Ampel-Fraktionen einigen sich zum Verbandsklagerecht

Die Berichterstatter der Koalitionsfraktionen haben eine Einigung über die Umsetzung der Verbraucherverbandsklagerichtlinie erzielt. Durch die neue Klageform können Verbraucher künftig über Sammelklagen direkt Schadensersatz einfordern. Betroffene können sich bis zu drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung einer Klage anschließen.

„Dieses Instrument wird ein Game-Changer für Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen und die Justiz. Aus dem Kampf David gegen Goliath wie im Dieselskandal wird ein Verfahren auf Augenhöhe“, erklärt dazu Till Steffen, Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen.

Auch der Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv) begrüßt die Einigung. „Endlich bekommen Verbraucher:innen ein wirkungsvolles Instrument, um unkompliziert Schadensersatz und andere Leistungen bei Massenschäden zu erhalten“, kommentiert vzbv-Vorständin Ramona Pop.

Die Verbandsklage ergänzt die bestehende Musterfeststellungsklage, die auf den VW-Dieselskandal zurückgeht und bei der Verbraucher Entschädigungen individuell einklagen müssen. Nach einer EU-Richtlinie für Verbraucherklagen musste die Bundesregierung die Gesetzgebung anpassen.

„Der vzbv hofft jetzt auf eine schnelle Verabschiedung in Bundestag und Bundesrat noch vor der Sommerpause und wird von den neuen Klagemöglichkeiten zügig Gebrauch machen“, kündigt die Verbraucherzentrale an.

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