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EU-Kommission

Hanflebensmittel: EU führt verbindliche THC-Grenzwerte ein

Verband der Hanfindustrie begrüßt die Entscheidung

Die Europäische Kommission hat Grenzwerte für den Gehalt von Delta-9-Tetrahydrocannabinol in Produkten aus Hanfsamen festgelegt. Sie gelten in Kürze verbindlich für alle EU-Mitgliedsstaaten. Der europäische Hanfverband (EIHA) sieht darin einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu einem einheitlich geregelten europäischen Hanfmarkt.

Nach einer positiven Stellungnahme des Ständigen Lebensmittelausschusses hat die Kommission auf Basis der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 folgende Höchstwerte bestimmt: 3,0 mg/kg für Trockenprodukte (Mehl, Proteine, Samen) und 7,5 mg/kg für Hanfsamenöl.

„Diese lang erwartete Rechtsvorschrift ist ein bedeutender Gewinn für unsere Branche“, so EIHA-Präsident Daniel Kruse. Als Fachverband haben wir uns seit fast zehn Jahren nachdrücklich für eine solche EU-weit gültige Regelung eingesetzt.“

Der EIHA ist allerdings enttäuscht, dass die Messunsicherheit für THC nicht offiziell schriftlich fixiert wurde. Dies könne möglicherweise weiterhin zu Unklarheiten und Unsicherheiten auf dem Markt führen. Unter Umständen müsse der Inverkehrbringer gegenüber den Behörden die Messunsicherheit erklären oder im Einzelfall auf den Prüfbericht der Labore verweisen.

Die neuen Vorschriften werden 20 Tage nach der Veröffentlichung der Verordnung und ihrer Anhänge im Amtsblatt in allen Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar sein. Um den Wirtschaftsakteuren die Möglichkeit zu geben, sich auf die neuen Regeln vorzubereiten, sieht die Verordnung auch eine Übergangsfrist vor, bevor die Höchstwerte gelten und bereits vorhandene Bestände genutzt und verkauft werden können.

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