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EU-Recht

Pflanzendrink-Werbeverbot abgelehnt

EU-Parlament zieht Änderungsantrag 171 zurück

Der vom Parlament beschlossene, umstrittene Änderungsantrag 171 zur Ausweitung des Bezeichnungsschutzes für Milchprodukte wurde vom EU-Parlament im Trilog mit Rat und Kommission zurückgezogen. Drohende Verbote von Bildern, Vergleichen oder Verpackungen, die an Milch erinnern, sind damit vom Tisch.

Im Oktober 2020 war der Änderungsantrag 171 vom EU-Parlament beschlossen worden, der extreme Verschärfungen des Bezeichnungsschutzes für Milchprodukte vorsah. Folgendes hätte damit in der Vermarktung verboten werden können:

  • die Eigenschaften eines pflanzlichen Lebensmittels mit Bezug auf Kuhmilch zu beschreiben, also etwa als Milch-Alternative oder auch als laktosefrei
  • den CO2-Fußabdruck eines pflanzenbasierten Lebensmittels mit seinem tierischen Pendant zu vergleichen
  • Bildmaterial zu verwenden, das zur Verwechslung mit Kuhmilchprodukten führen könnte
  • Verpackungen zu verwenden, die optisch denen von Milchprodukten ähneln.

Viele Veggie-Hersteller fürchteten dadurch eine generelle Zensur pflanzlicher Lebensmittel. In ganz Europa hatten Verbraucherschützer, Umweltschutz-Initiativen und Veganer-Vereine gegen den Änderungsantrag protestiert. 465.000 Menschen haben eine Petition gegen die Gesetzesvorlage unterschrieben.

Die Vegane Gesellschaft Österreich spricht nun von einem „Riesenerfolg für pflanzliche Milchalternativen“. Elena Walden vom Good Food Institute Europe sagte: „Endlich ist dieser unsinnige Plan vom Tisch. Während die bestehenden Einschränkungen für Alltagssprache wie ‚Sojamilch‘ bestehen bleiben, ist es beruhigend, dass die europäischen Politiker auf die Verbraucher gehört haben.“

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