Start / News / Leitfaden zu Aromen in Biolebensmitteln

Bio-Recht

Leitfaden zu Aromen in Biolebensmitteln

Neuer Leitfaden zum Einsatz konventioneller Aromen in Biolebensmitteln ist online

Der Einsatz von Aromen in Biolebensmitteln ist in der Bio-Verordnung (EU) Nr. 2018/848 neu geregelt – und das strenger als bisher. Ein neuer Leitfaden, erstellt vom Büro für Lebensmittelkunde und Qualität (BLQ) und vom Forschungsinstitut für biologischen Landbau Deutschland e.V. (FiBL) bietet Hilfestellung für alle, die sich mit der Verordnung vertraut machen möchten.

Was ändert sich mit der neuen Bio-Verordnung? Worauf müssen Hersteller von Biolebensmitteln achten, wenn sie Aromen ab 2022 rechtskonform einsetzen wollen? Welche Informationen und Zusicherungserklärungen benötigen sie von ihren Lieferanten?

Antworten liefert ein neuer Leitfaden. Anforderungen an eine Bio-konforme Zusammensetzung und Herstellungspraxis von konventionellen Aromen werden dort ebenso erläutert wie Regelungen zur Kennzeichnung der Aromen und Mengenvorgaben, die beim Einsatz in Biolebensmitteln beachtet werden müssen.

Damit ist der Leitfaden ein nützliches Nachschlagewerk für alle Hersteller von Biolebensmitteln und Aromen, die sich mit den neuen Anforderungen vertraut machen möchten. Eine Checkliste im Anhang des Leitfadens gibt zudem Hilfestellung bei der Plausibilitätsprüfung von Lieferantendokumenten in der Anwendungspraxis.

Der Leitfaden wurde im Rahmen des BÖLN-Projektes ‚Entwicklung eines Konzeptes zur Evaluierung von Aromen für den Einsatz in Bio-Lebensmitteln (EvA)‘ von BLQ und FiBL erstellt. Er steht allen Interessenten auf der Webseite Organic eprints zum kostenlosen Download zur Verfügung. Weitere Informationen zum FiBL-Projekt finden Sie hier.

[ Artikel drucken ]

Ticker

Das könnte Sie auch interessieren

Neue Praxisleitfäden zur Vermeidung von Kontamination

Verbundprojekt veröffentlicht Nachschlagewerk zu Artikel 28 (1) der neuen EU-Öko-Verordnung

Für die Bio-Branche gilt ab Januar 2022 mit der Öko-Verordnung (EU) 2018/848 ein neuer Rechtsrahmen. Drei Leitfäden eines Verbundprojektes des Forschungsinstituts für biologischen Landbau Deutschland (FiBL), des Büros Lebensmittelkunde & Qualität (BLQ) und der Gesellschaft für Ressourcenschutz (GfRS) zeigen, worauf Bio-Unternehmer künftig achten müssen, um Kontaminationen mit nicht zugelassenen Stoffen zu verhindern.

06.12.2021mehr...
Stichwörter: FiBL, Verordnung, EU-Recht, Leitfaden, BLQ, Bio-Recht, Aromastoffe, BÖLN, Aromen

Deutsche Umwelthilfe klagt gegen Zulassung von Roundup PowerFlex

Glyphosat-Totalherbizid auf der Anklagebank

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat mit fachlicher Unterstützung von foodwatch eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig eingereicht. Die Zulassung des Glyphosat-Totalherbizids Roundup PowerFlex von Monsanto soll nach Meinung der Verbände aberkannt werden. Sie verstoße gegen die EU-Pflanzenschutzmittelverordnung, die ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt sicherstellen soll.

26.07.2023mehr...
Stichwörter: FiBL, Verordnung, EU-Recht, Leitfaden, BLQ, Bio-Recht, Aromastoffe, BÖLN, Aromen

EU-Parlament verhindert Regeln für Bio-Salz

BÖLW begrüßt das Veto

Gestern hat das EU-Parlament die Pläne der EU-Kommission, europarechtliche Regelungen für Bio-Salz vorzugeben, gestoppt. Ein Rechtsakt zu Bio-Salz im Rahmen des EU-Bio-Rechts wird seit vier Jahren kontrovers diskutiert und wurde am 2. Mai von der EU-Kommission vorgelegt. Durch das Veto des EU-Parlaments ist er nun jedoch hinfällig und es gibt damit keine Regeln für Bio-Salz in der EU-Öko-Verordnung.

12.07.2023mehr...
Stichwörter: FiBL, Verordnung, EU-Recht, Leitfaden, BLQ, Bio-Recht, Aromastoffe, BÖLN, Aromen