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EU-Recht

Keine Patente auf Leben

Campact Aktion erfolgreich

Die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts hat am 14. Mai ihre Stellungnahme zu Patenten auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere veröffentlicht: Danach sind diese, wenn sie ausschließlich durch im Wesentlichen biologische Verfahren gewonnen werden, nicht patentierbar. Damit ist die Beschwerdekammer unter anderem einer Forderung der Kampagnen-Plattform Campact nachgekommen, die von mehr als 23.000 Teilnehmern unterstützt wurde.

Betroffen von der Entscheidung sind über 100 Patentanträge auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere. Patentanträge, die vor Juli 2017 eingereicht wurden, sind von dem Verbot ausgenommen.

Campact weist darauf hin, dass es nach einem kürzlich veröffentlichten Bericht der Organisation Keine Patente auf Saatgut! aber noch Schlupflöcher im Patentrecht gebe.

Daher müsse

  • eindeutig definiert werden, dass zu den „im wesentlichen biologischen Züchtungsverfahren“ alle Verfahren gehören, die in der herkömmlichen Züchtung üblich sind.
  • klargestellt werden, dass alle Produkte, die durch „im Wesentlichen biologische Züchtungsverfahren“ hergestellt wurden, von der Patentierung ausgeschlossen sind. Dazu gehören zum Beispiel auch die Ernte und die daraus hergestellten Lebensmittel.
  • sichergestellt werden, dass Patente auf gentechnisch manipulierte Pflanzen und Tiere nicht auf herkömmlich gezüchtete Pflanzen und Tiere mit gleichen Merkmalen ausgeweitet werden können.

 

Weitergehende Informationen:

Das Urteil der Großen Beschwerdekammer

Die Aktionsseite "Keine Patente auf Leben!"

Der Bericht von Keine Patente auf Saatgut!

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