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Der Brexit

Bye bye, EU-Bio im Vereinigten Königreich?

Am 31. Januar 2020 hat das Vereinigte Königreich (UK) die Gemeinschaft der EU endgültig verlassen. Die künftigen Beziehungen beider Parteien sollen bis zum 31. Dezember 2020 in einem Vertrag geregelt werden. In dieser Übergangsphase hält das UK - wie bisher auch - alle EU-Regeln ein und zahlt weiterhin Beiträge, hat nun aber in EU-Gremien kein Mitspracherecht mehr. Sollte während dieses Zeitraums kein Abkommen geschlossen werden oder die Frist verlängert worden sein, fällt der Handel zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich unter die Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) - soweit die nüchternen Fakten.

Die möglicherweise entstehenden Folgen hängen nun zentral davon ab, ob es eine Vereinbarung gibt. Und natürlich davon, was sie enthält, oder eben nicht.

Für die derzeitige Betrachtung bedeutet das: wir müssen von Wahrscheinlichkeiten ausgehen. Der Einfachheit halber und weil die Wahrscheinlichkeit groß ist, gehen wir vom weitreichendsten Fall aus. Nämlich der Situation, dass es keine Vereinbarung gibt.

Betrachten wir dies zunächst einmal aus der Perspektive der EU.
Aus dem Vereinigten Königreich wird ab 01. Januar 2021 über Nacht ein Drittstaat, mit dem es keine Handelsvereinbarung gibt, der nicht auf der Liste der anerkannten Drittstaaten steht und für dessen Territorium keine Zulassung für Bio-Kontrollstellen besteht.

Es würde eine Situation eintreten, in der zunächst keine Bio-Produkte aus dem UK mehr nach Europa importiert werden dürfen. Das trifft sowohl Rohwaren als auch Fertigerzeugnisse. Die wohl schlimmste anzunehmende Situation.

Es wird vermutlich jedoch nicht so kommen.
Die Kontrollstellen im UK haben sich darauf vorbereitet und sind mit der EU im Austausch, um Anträge für eine Zulassung als Kontrollstelle im Drittland zu stellen. Dieses Zulassungsprozedere konnte erst mit formalem Austritt aus der EU gestartet werden, es besteht aber Hoffnung, dass die Anerkennung der Kontrollstellen zum 01. Januar 2021 erfolgt. Damit wäre der Import von ökologischen Erzeugnissen aus dem UK in die EU-Mitgliedsländer zunächst gesichert. Für diesen Fall müssen sich die Marktakteure auf Strukturen und Prozedere für den etwas komplizierteren Weg des ,Drittlandimports‘ ohne gegenseitige Anerkennung oder Listung als gleichwertiges Drittland einstellen.  

Noch besser wäre es daher, wenn es im Rahmen des geplanten Vertrages zu einer gegenseitigen Anerkennung auch für den Bio-Markt käme. Dann wären die Hürden sehr gering.

Wie sieht es umgekehrt mit dem Export von ökologischen Produkten aus der EU nach UK aus?

Hier scheint bereits eine einfache Lösung in Sicht. Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat angekündigt, auch nach dem 31. Dezember 2020 ökologische Produkte aus der EU unbürokratisch in den eigenen Markt einführen zu lassen. Wie genau dieser Mechanismus funktionieren wird, ist noch unklar. Wir dürfen gespannt sein.

Sicher ist aber: das EU-Bio-Logo ,grünes Blatt‘ darf nicht mehr auf ökologischen Produkten, die im UK hergestellt werden zur Produktkennzeichnung verwendet werden. Auch ist die Angabe ,EU-Landwirtschaft‘ nicht mehr erlaubt. Ob das EU-Bio-Logo auf die Produkte aufgebracht werden darf, die aus dem UK in die EU importiert werden, hängt von den Vereinbarungen ab, die in 2020 noch zu treffen sind.

Vermutlich wird es für die Kennzeichnung von in der EU hergestellten Bio-Erzeugnissen im Markt des UK keine besonderen Einschränkungen geben.
Alles in allem wird es auch für die Unternehmen aus der EU, die Bio-Erzeugnisse aus dem UK beziehen, oder die Bio-Produkte dorthin verkaufen, zu vielen Neuerungen kommen. Die Höhe der Hürden, die es in Zukunft zu nehmen gilt, hängt aber maßgeblich von den Vereinbarungen ab, die in diesem Jahr zwischen den Verhandlungspartnern noch zu treffen sind. Ein Abkommen, das gute Zusammenarbeit ermöglicht, sollte das erklärte Ziel sein. Ob das gelingt, ist angesichts des hohen Zeitdrucks eher fraglich.

Dr. Alexander Beck

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