Volksbegehren
Für die Bienen, für mehr ökologischen Landbau
Riesiger Erfolg für ‚Volksbegehren Artenvielfalt – Rettet die Bienen!‘
Mehr als 1,7 Millionen BürgerInnen haben in Bayern ihre Unterschrift für das Volksbegehren Artenvielfalt gegeben. Das entspricht 18,4 Prozent aller Wahlberechtigten. Damit ist das Volksbegehren das bisher erfolgreichste in Bayern. Bereits einen Tag vor dem Ablauf der Eintragungsfrist waren die erforderlichen zehn Prozent erreicht. Auf der Biofach 2019 wurden die endgültigen Ergebnisse bei der Bekanntgabe mit Jubel und Beifall begrüßt.
Die große Unterstützung der Bevölkerung sei ein deutliches Signal an die bayerische Staatsregierung, das dramatische Artensterben aufzuhalten, so das Umweltinstitut München. Die Lage ist ernst: In einer aktuellen Studie vom Januar dieses Jahres warnen der Forscher Francisco Sánchez-Bayo und seine Kollegen sogar davor, dass es innerhalb von einem Jahrhundert keine Insekten mehr geben wird, wenn der Rückgang im momentanen Tempo weitergeht.
Das Ziel des Volksbegehrens ist es, das Artensterben mit einem strengeren Naturschutzgesetz aufzuhalten. Dazu soll in Bayern unter anderem der Anteil der biologisch bewirtschafteten Flächen bis 2030 auf mindestens 30 Prozent ausgeweitet werden. Außerdem sollen die Abstände zu Gewässern, auf denen weder gepflügt noch Pestizide gespritzt werden dürfen, vergrößert werden. Auch die Lichtverschmutzung würde bekämpft, durch strengere Regeln für Beleuchtung.
Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder, der dem Volksbegehren bisher nach eigenen Worten „sehr skeptisch“ gegenüberstand, hat aufgrund der hohen Beteiligung angekündigt, einen Runden Tisch zum Thema Artenschutz abhalten zu wollen. Dieser soll bereits am 20. Februar stattfinden. Eingeladen sind sowohl die Initiatoren des Volksbegehrens als auch Kritiker, wie der Deutsche Bauernverband. Außerdem hat Ministerpräsident Söder zu Beginn des Volksbegehrens in den Raum gestellt, einen Gegenentwurf vorzulegen.
Wie es jetzt tatsächlich weitergeht, bleibt abzuwarten. Der bayerische Landtag kann den im Volksbegehren abgestimmten Gesetzesvorschlag annehmen, ablehnen oder eben einen neuen Vorschlag machen. Wird der Vorschlag abgelehnt oder einigen sich die Vertreter der verschiedenen Parteien bei einem neuen Vorschlag nicht, kommt es zum Volksentscheid.