Qualitätsinitiative Lebensmittel "ohne Gentechnik"
Die Qualitätsinitiative Lebensmittel "ohne Gentechnik" am Oberrhein ist ein Zusammenschluss von landwirtschaftlichen Produzenten, Lebensmittelverarbeitern und Futtermittelunternehmen. Sie versendet heute den Entwurf für ein Landesgesetz an 57 Landtagsabgeordnete in den Regierungsbezirken Karlsruhe und Freiburg. Auf seiner Grundlage werden geschlossene Anbaugebiete für bestimmte Pflanzenarten ähnlich ausgewiesen werden können, wie dies seit Jahrzehnten für geschlossene Saatgutvermehrungsgebiete Mais durch das Regierungspräsidium durch das Regierungspräsidium Freiburg erfolgt.
Das Gesetz der Qualitätsinitiative Lebensmittel "ohne Gentechnik" ist ein marktwirtschaftliches Instrument: Anbaugebiete "ohne Gentechnik" werden nur ausgewiesen, wenn ein Großteil der Landwirte dies entsprechend ihrer Anbauplanung für die Vegetationsperiode beantragt. Gibt es kein Interesse am Markt für Produkte "ohne Gentechnik", gibt es keine entsprechenden, geschlossenen Anbaugebiete. Steigt die Nachfrage, gibt es mehr und größere Gebiete.
Nicht nur wer gegen die Gentechnik in der Landwirtschaft ist, hat ein Interesse an einer solchen, die konkurrierenden Kulturen räumlich und zeitlich trennenden Maßnahmen, sondern auch der, welcher in gentechnisch veränderten Kulturen eine Chance sieht. Die Initiative legt ihren Entwurf nun der Landespolitik Baden-Württemberg vor. Sie hofft, dass er in allen Parteien Unterstützung findet und zwar auch gerade bei Mandatsträgern, die sich im übrigen eher für die grüne Gentechnik einsetzen.
Beiliegend übersenden wir Ihnen den 22-seitigen "Entwurf für ein Landesgesetz Baden-Württemberg zur Ausweisung von geschlossenen Anbaugebieten am Oberrhein für bestimmte landwirtschaftliche Kulturen zur Erzeugung von Lebens- und Futtermittel ohne Gentechnik".
Falls Sie weitere Auskünfte benötigen, melden Sie sich bitte bei Herrn Rechtsanwalt Hanspeter Schmidt, Freiburg unter der e-Mail Adresse:mailto:hps@hpslex.de oder über das Mobiltelefon 0171/5714437. Herr Hanspeter Schmidt steht Ihnen auch für Rückfragen gern zur Verfügung.
Hier können Sie den GEsetzesvorschlag herunter laden:







