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Informationskampagne zur Lebensmittelkennzeichnung

Bundesernährungs- und Landwirtschaftsminister Christian Schmidt hat zusammen mit dem Präsidenten des Bundesverbandes des Lebensmittelhandels, Friedhelm Dornseifer, den Startschuss für eine Kampagne zur Information der Verbraucher über die Lebensmittelkennzeichnung gegeben. In den nächsten Wochen werden etwa 1,5 Millionen Exemplare der Broschüre „Kennzeichnung von Lebensmitteln - Die neuen Regelungen“ in rund 28.000 Lebensmittelmärkten von zwölf Handelsunternehmen verteilt.

Mit der gemeinsamen Initiative will das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Verbraucher in Deutschland aktiv über die Kennzeichnung von Lebensmitteln informieren. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den seit dem 13. Dezember 2014 geltenden Neuregelungen der sogenannten Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV), wie zum Beispiel der Allergenkennzeichnung. Schmidt: „Nur wer gut informiert ist, kann eine bewusste Entscheidung treffen. Ich freue mich, dass wir in Kooperation mit dem Handel dort über die bestehenden Kennzeichnungsregeln informieren können, wo die Verbraucher sie direkt verwenden können: Beim Einkaufen.“ Die Lebensmittel-Informationsverordnung sei ein Meilenstein für mehr Klarheit und Wahrheit bei der Aufmachung und Kennzeichnung von Lebensmitteln.

Dornseifer: „Kunden wollen gut informiert werden. Eine zuverlässige und klare Kennzeichnung ist daher auch uns Händlern wichtig. Aus diesem Grund unterstützt der Lebensmittelhandel das Bundesernährungsministerium gern dabei, die Verbraucher auch am Ort ihres Lebensmitteleinkaufs über die neuen Regeln aufzuklären.“

Klarheit bei Klebeschinken, Transparenz bei Allergenen, Hinweise auf Energydrinks – seit dem 13. Dezember gelten europaweit einheitliche Regeln für die allgemeine Lebensmittelkennzeichnung. Mit der LMIV wurden das allgemeine Lebensmittelkennzeichnungsrecht und das Nährwertkennzeichnungsrecht auf EU-Ebene zusammengeführt und das bewährte Lebensmittelkennzeichnungsrecht dabei weitergeführt und verbessert.

Zur Bekanntmachung des neuen Kennzeichnungsrechts stellt das BMEL weitere Informationsmaterialen zur Verfügung. Dazu zählen neben der 16-seitigen Informations-Broschüre „Kennzeichnung von Lebensmitteln“ auch eine handliche Service-Karte zur Allergenkennzeichnung „Klarheit und Sicherheit an der Ladentheke“ sowie die neu gestaltete interaktive Website www.bmel.de/kennzeichnung, unter der alle Materialein abgerufen und bestellt werden können.

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