Start / News / Italien schützt Produkte

Recht

Italien schützt Produkte

Verein gegen Missbrauch des Italian Sounding

26.02.2015  |  Die zwei italienischen Handelskammern in Deutschland und der italienische Landwirtschaftsverband Confagricoltura gründeten in Rom den Verein Italian Sounding, um Made in Italy auf dem deutschen Markt zu schützen. Die italienische Fahne, italienische oder pseudo-italienische Worte werden zu oft benutzt, um nicht-italienische Produkte zu vertreiben.

Das Italian Sounding betrifft besonders die Lebensmittelbranche, aber auch den Mode- und Designsektor. In Deutschland wird der Missbrauch als zivilrechtliches Vergehen betrachtet: Verbraucherbetrug einerseits und unlauterer Wettbewerb gegenüber dem italienischen Hersteller andererseits.
Das deutsche Recht erlaubt nur bestimmten Einrichtungen eine Klagebefugnis, zum Beispiel Handelskammern oder Verbraucherschutzvereinen, die die Interessen einer beträchtlichen Anzahl von Unternehmen vertreten. Daher haben die Italienische Handelskammer für Deutschland (ITKAM), die Italienische Handelskammer München-Stuttgart und Confagricoltura beschlossen, den Verein Italian Sounding ins Leben zu rufen.
[ Artikel drucken ]

Ticker

Das könnte Sie auch interessieren

Rückstände verbotener Pestizide: Gutachten sieht Verstoß gegen EU-Recht

Bündnis warnt vor Risiken durch importierte Lebensmittel

Rückstände verbotener Pestizide: Gutachten sieht Verstoß gegen EU-Recht © stock.adobe.com/Apichet

Die EU-Kommission hat die Befugnis, Rückstände verbotener Pestizide in importierten Lebensmitteln zu verbieten – und verstößt durch das Unterlassen dieser Maßnahme wahrscheinlich gegen EU-Recht. Zu diesem Schluss kommt ein neues Rechtsgutachten, das vom Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Europe), der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch und dem Think Tank Veblen Institute in Auftrag gegeben wurde. Die Organisationen fordern daher ein sofortiges Verbot von Rückständen aller verbotenen Pestizide.

22.04.2026mehr...
Stichwörter: Recht

Deutsche Umwelthilfe klagt gegen Zulassung von Insektiziden mit Deltamethrin

Decis Forte und Gat Decline 2.5 EC auf dem Prüfstand

Deutsche Umwelthilfe klagt gegen Zulassung von Insektiziden mit Deltamethrin © stock.adobe.com/Marcin

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Klage gegen das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eingereicht, um die Zulassungen der Pestizide Decis Forte und Gat Decline 2.5 EC zu widerrufen. Beide Mittel enthalten den Wirkstoff Deltamethrin, der im Verdacht steht, die menschliche Gesundheit und Ökosysteme zu schädigen. Anlass der Klage seien neue wissenschaftliche Hinweise auf neurotoxische Effekte bereits bei sehr niedrigen Dosen sowie mögliche Gefahren für die frühkindliche Hirnentwicklung.

13.04.2026mehr...
Stichwörter: Recht

Voelkel benennt ‚bioC Immunkraft‘ nach Rechtsstreit um

Multifruchtsaft wird jetzt als ‚mit Vitamin A&C fürs Immunsystem‘ verkauft

Voelkel benennt ‚bioC Immunkraft‘ nach Rechtsstreit um

Die Naturkostsafterei Voelkel hat ihren Saft ‚bioC Immunkraft‘ in ‚bioC mit Vitamin A&C fürs Immunsystem‘ umbenannt. Anlass war eine Klage der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch, die den ursprünglichen Produktnamen als irreführend kritisierte. Nachdem das Landgericht Lüneburg Foodwatch im vergangenen November recht gab, wurde eine Berufung der Voelkel GmbH vor dem Oberlandesgericht Celle nun zurückgewiesen.

25.03.2026mehr...
Stichwörter: Recht