Recht
Italien schützt Produkte
Verein gegen Missbrauch des Italian Sounding
26.02.2015 | Die zwei italienischen Handelskammern in Deutschland und der italienische Landwirtschaftsverband Confagricoltura gründeten in Rom den Verein Italian Sounding, um Made in Italy auf dem deutschen Markt zu schützen. Die italienische Fahne, italienische oder pseudo-italienische Worte werden zu oft benutzt, um nicht-italienische Produkte zu vertreiben.
Das deutsche Recht erlaubt nur bestimmten Einrichtungen eine Klagebefugnis, zum Beispiel Handelskammern oder Verbraucherschutzvereinen, die die Interessen einer beträchtlichen Anzahl von Unternehmen vertreten. Daher haben die Italienische Handelskammer für Deutschland (ITKAM), die Italienische Handelskammer München-Stuttgart und Confagricoltura beschlossen, den Verein Italian Sounding ins Leben zu rufen.







