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Schwachstellen bei Aufsicht aufgedeckt

Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofes zum Bio-Kontrollsystem

Der Europäische Rechnungshof (EuRH) hat einen Sonderbericht über das Kontrollsystem für Bioprodukte veröffentlicht. Diese Wirtschaftlichkeitsprüfung des EuRH konzentrierte sich auf die Wirksamkeit des Kontrollsystems für die biologische Produktion und darauf, wie die verschiedenen beteiligten Stellen (EU-Kommission und zuständige Behörden, Akkreditierungsstellen und Kontrollstellen in den Mitgliedstaaten) ihren Aufgaben im Zusammenhang mit dem Kontrollsystem innerhalb der EU und bei der Verwaltung der derzeit geltenden Einfuhrregelungen nachgekommen sind.

Nach Auffassung der Kommission können die Verbraucher in der EU, wenn sie einen Bio-Apfel oder ein Stück Bio-Rindfleisch in ihrem örtlichen Supermarkt kaufen, sicher sein, dass diese Produkte nach strengen Vorschriften erzeugt wurden. Ziel des in den EU-Verordnungen geregelten Kontrollsystems für biologische Erzeugnisse ist es, eine Gewähr dafür zu geben, dass die Produktionsverfahren den Grundsätzen der ökologischen/biologischen Erzeugung entsprechen. Für ökologische/biologische Erzeugnisse, die ihren Ursprung in der EU haben, müssen die EU-Mitgliedstaaten ein System von Kontrollen einrichten.

Kontrollstellen, die diese Kontrollen auf der Ebene der einzelnen Unternehmer (Erzeuger, Verarbeiter und Importeure) durchführen, sind das zentrale Glied des Kontrollsystems. Ökologische/biologische Erzeugnisse von außerhalb der EU können als ökologisch/biologisch anerkannt werden, wenn die darauf angewendeten Produktionsvorschriften und Kontrollsysteme als den in der EU geltenden gleichwertig anerkannt werden.

Der Hof hält es für geboten, die bei seiner Prüfung aufgedeckten Schwachstellen auszuräumen, um ausreichende Gewähr dafür zu bieten, dass das System wirksam funktioniert, und sicherzustellen, dass das Vertrauen der Verbraucher nicht untergraben wird. In seinem Sonderbericht (Nr.  9/2012) gelangt der Hof zu der Schlussfolgerung, dass einige zuständige Behörden in den Mitgliedstaaten ihre Aufsichtsfunktion über die Kontrollstellen nicht ausreichend wahrnehmen. Dies führt dazu, dass einige Kontrollstellen eine Reihe von EU-Anforderungen nicht erfüllen und bestimmte bewährte Verfahren nicht anwenden.

Die Kommission hat die Kontrollsysteme der Mitgliedstaaten zwischen 2001 und der Prüfung des Hofes nicht überprüft.

Weiterhin stoßen die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten bei der Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit von ökologischen/biologischen Erzeugnissen in ihrem Hoheitsgebiet auf Schwierigkeiten, und diese Rückverfolgbarkeit gestaltet sich bei grenzüberschreitenden Erzeugnissen noch schwieriger. Im Zusammenhang mit importierten ökologischen/biologischen Erzeugnissen wurden Schwachstellen bei den verschiedenen Einfuhrregelungen festgestellt. Diese und weitere Schlussfolgerungen werden in dem Sonderbericht im Einzelnen ausgeführt. Der Hof bringt eine Reihe von Empfehlungen vor, um die bei seiner Prüfung festgestellten Schwachstellen auszuräumen:

  • Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sollten die Aufsicht über die Kontrollstellen stärker wahrnehmen.

  • Der Informationsaustausch innerhalb der Mitgliedstaaten, zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission sowie unter den Mitgliedstaaten sollte verbessert werden.

  •  Die Kontrollen sollten verstärkt werden, um sicherzustellen, dass die Unternehmer (Erzeuger, Verarbeiter, Importeure) die Verordnungsvorschriften hinsichtlich der Rückverfolgbarkeit einhalten.

  • Die Kommission sollte ihre Überwachung der Kontrollsysteme der Mitgliedstaaten durch Prüfbesuche und die Zusammenstellung und Auswertung sowie sinnvolle Nutzung der erforderlichen Daten und Informationen verstärken.

  • Hinsichtlich der Einfuhren sollte die Kommission für eine geeignete Überwachung der Länder, die im Verzeichnis der im Hinblick auf die ökologische/biologische Produktion als gleichwertig anerkannten Drittländer aufgeführt werden, sorgen.

Aus den Antworten der Kommission geht hervor, dass die Empfehlungen des Hofes breite Zustimmung finden und die Kommission deren Umsetzung beabsichtigt. So will sie unter anderem ab 2012 das Lebensmittel- und Veterinäramt mit der Durchführung spezifischer Überprüfungen des Kontrollsystems für die ökologische/biologische Produktion betrauen.

Die ökologische/biologische Produktion ist ein Gesamtsystem der landwirtschaftlichen Betriebsführung und der Lebensmittelproduktion, dessen Ziel die nachhaltige Landwirtschaft, die Herstellung von qualitativ hochwertigen Erzeugnissen und der Einsatz von Verfahren ist, die der Umwelt, der menschlichen Gesundheit, der Pflanzengesundheit sowie der Gesundheit und dem Wohlbefinden der Tiere nicht abträglich sind. Die Einstufung eines Erzeugnisses als ökologisch/biologisch ist daher daran gebunden, dass es im Einklang mit diesem System hergestellt wurde, und nicht an den biologischen Charakter des Erzeugnisses selbst. Der Markt für Erzeugnisse des ökologischen Landbaus hat sich rasch entwickelt und verzeichnete in den vergangenen zwei Jahrzehnten Wachstumsraten von mehr als zehn Prozent. Der europäische Markt für ökologische/biologische Lebensmittel verzeichnet einen Jahresumsatz von rund  20 Milliarden  Euro pro Jahr; das entspricht ungefähr einem Anteil von 1,5 Prozentdes gesamten Nahrungsmittelmarkts.

 

Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofes zum Bio-Kontrollsystem:

15230744.pdf 15230744.pdf (2.25 MB)

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