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Abkommen

Öko-Äquivalenzabkommens zwischen den USA und der EU

AoeL beurteilt Nachbesserungen als unerlässlich

Bad Brückenau, 21.06.2012  |   Am 1. Juni wurde das Öko-Äquivalenzabkommen zwischen den USA und der EU rechtskräftig. Damit werden sowohl der Export europäischer Bioprodukte als auch der Import aus den USA deutlich erleichtert. Solange die Bedingungen der Vereinbarung erfüllt sind, gelten somit nach der EU-Öko-VO oder dem NOP (National Organic Program) zertifizierte Ökoprodukte als ökologisch in beiden Ländern und können fast ohne Einschränkungen als Ökoprodukte verkauft und gekennzeichnet werden.

Die Mitglieder der AoeL begrüßen ausdrücklich den Willen der EU-Kommission, den Handel mit außereuropäischen Ländern zu vereinfachen und damit unnötige Rezertifizierungen von ganzen Wertschöpfungsketten zu vermeiden. Es besteht jedoch das Problem, dass sich die Standards in Details erheblich voneinander unterscheiden, was zu Wettbewerbsnachteilen und zur Verwirrung der Verbraucher führen könnte.

So werden grundsätzliche Prinzipien des europäischen Ökolandbaus in Frage gestellt: Z.B. ist nach dem USDA-Standard die Supplementierung von Bio-Lebensmitteln erlaubt. Auch sind erhebliche Unterschiede bei den Vorgaben zur Tierhaltung festzustellen. Weiterhin gibt es Abweichungen bei den erlaubten Zusatzstoffen für Bioprodukte.

"Wir werden demnach in Zukunft Bioprodukte auf dem europäischen Markt finden, die so nicht in der EU hergestellt werden dürfen, aber trotzdem das EU-Bio-Logo tragen", meint Matthias Maier, Geschäftsführer des AoeL-Mitgliedsunternehmens Beutelsbacher Fruchtsaftkelterei.

Da es bereits eine Ausnahme von der Gleichwertigkeit geben wird, nämlich mit Antibiotikaeinsatz produzierte tierische Lebensmittel (nach dem USDA-Standard ist der Einsatz von Antibiotika verboten), stellt sich die Frage wie weitere bestehende Problempunkte ausgeräumt werden können und eine harmonisierte Rechtsetzung zwischen NOP und der EU-Öko-VO ermöglicht wird.

Die AoeL diskutiert zurzeit mit ihren Mitgliedern und im Rahmen ihrer Arbeit mit europäischen Verarbeiterverbänden intensiv die durch das Abkommen zu erwartenden Problempunkte und entwickelt Vorschläge.

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