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Gesundheit

Bundestag beschließt verpflichtendes Ernährungsscreening in Kliniken

Mangelernährung bei Patienten soll früh erkannt werden

Bis zu 30 Prozent der Krankenhauspatienten in Deutschland gelten als mangelernährt oder haben ein erhöhtes Risiko dafür. Der Bundestag hat nun eine verpflichtende systematische Erkennung in Kliniken auf den Weg gebracht. Fachgesellschaften begrüßen den Schritt als überfällig für die Patientenversorgung. An der Qualität des oft kritisierten Krankenhausessens selbst dürfte die Reform allerdings vorerst wenig ändern.

Der Deutsche Bundestag hat erstmals eine verpflichtende systematische Erkennung von Mangelernährung in Krankenhäusern beschlossen. Mit dem am 6. März verabschiedeten Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) wird der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, verbindliche Qualitätsvorgaben für ein Ernährungsscreening bei stationären Patienten zu entwickeln.

Hintergrund ist ein Problem, das im Klinikalltag häufig unterschätzt wird: Studien zufolge sind bis zu 30 Prozent der Krankenhauspatienten, meist ältere Menschen, mangelernährt oder haben ein erhöhtes Risiko dafür. Die Folgen reichen von verzögerter Wundheilung und mehr Komplikationen nach Eingriffen bis zu längeren Krankenhausaufenthalten und einer höheren Sterblichkeit. Für das Gesundheitssystem entstehen dadurch jährlich Mehrkosten in Milliardenhöhe.

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM) begrüßt den Beschluss als wichtigen Fortschritt für die Patientenversorgung. Ein verpflichtendes Screening könne dazu beitragen, betroffene Patienten frühzeitig zu identifizieren und gezielt zu behandeln, erklärte DGEM-Präsident Gert Bischoff.

Der Gesetzgeber verpflichtet den G-BA nun, bis Ende 2027 eine Qualitätssicherungs-Richtlinie zu erarbeiten. Diese soll unter anderem ein standardisiertes Screening bei der Aufnahme ins Krankenhaus, Anforderungen an qualifiziertes Personal sowie Vorgaben für eine strukturierte Therapie bei diagnostizierter Mangelernährung festlegen.

Dem neuen Gesetz sind jahrelange fachliche und politische Diskussionen vorausgegangen. Bereits 2023 hatten 25 medizinische Fachgesellschaften gefordert, die ernährungsmedizinische Versorgung im Zuge der Krankenhausreform stärker zu berücksichtigen.

Ob die Reform allerdings auch das häufig kritisierte Klinikessen im Allgemeinen verbessert, ist fraglich. Das neue Gesetz zielt vor allem darauf ab, Mangelernährung zu erkennen und zu behandeln – nicht darauf, sie gar nicht erst entstehen zu lassen.

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