Pestizide
Rechtsgutachten: EU-Pläne zu Pestiziden verstoßen gegen EU-Recht
Umweltorganisationen pochen auf Vorsorgeprinzip
© sauletas / Fotolia
Die EU-Kommission steht wegen geplanter Änderungen im Pestizidrecht in der Kritik. Ein heute veröffentlichtes Rechtsgutachten mehrerer Umwelt- und Verbraucherorganisationen kommt zu dem Schluss, dass der Gesetzentwurf gegen europäische Schutzstandards und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verstößt. Sie fordern die Mitgliedstaaten und insbesondere die Bundesregierung auf, den Vorschlag im EU-Rat abzulehnen.
Mit dem sogenannten ‚Food and Feed Safety Simplification Omnibus‘-Gesetzespaket will die EU-Kommission die bisher vorgeschriebenen, regelmäßigen Risikoprüfungen für viele Pestizide abschaffen und sie künftig unbefristet genehmigen. Selbst wenn neue Studien zum Beispiel Hinweise auf Krebsrisiken oder auf eine Belastung des Grundwassers liefern, blieben die Pestizide auf dem Markt. Außerdem will die Kommission die Fristen ausweiten, wie lange ein nachweislich problematischer Stoff selbst nach seinem Verbot noch eingesetzt werden darf.
Das ‚Rechtsgutachten zur Rechtmäßigkeit der geplanten Änderungen im Pflanzenschutzmittelrecht durch den ‚Food and Feed Safety Omnibus‘‘ wurde von der Deutschen Umwelthilfe (DUH), ClientEarth, der Aurelia Stiftung, dem Deutschen Naturschutzring, Foodwatch, dem Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) und dem Umweltinstitut München in Auftrag gegeben.
Laut den Ergebnissen führen die Pläne der EU-Kommission zu einer „erheblichen Absenkung des Schutzniveaus für Umwelt und Gesundheit“. Zudem gebe es „ernsthafte Zweifel“ an der Vereinbarkeit mit dem Vorsorgeprinzip. Nach dem Gutachten stehen die geplanten Änderungen auch im Widerspruch zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Dieser hat 2019 in seinem richtungsweisenden Blaise-Urteil klargestellt, dass die EU beim Erlass von Vorschriften für Pestizide ein hohes Gesundheitsschutzniveau sicherstellen und insbesondere den neuesten Stand der Wissenschaft berücksichtigen muss. Kritisiert wird außerdem, dass die Kommission den Gesetzesvorschlag im Schnellverfahren vorantreibe – ohne ordentliche Folgenabschätzung und ohne die üblichen demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten für Experten und Verbände im Rahmen einer öffentlichen Konsultation.
Als „politischen Etikettenschwindel unter dem Deckmantel von Bürokratieabbau“ bezeichnet DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch das Paket. Unbefristete Wirkstoffzulassungen seien nichts anderes als ein „Freifahrtschein für gefährliche Ackergifte“.
„Der Gesetzesvorschlag wirft in einem undemokratischen Verfahren jahrzehntelange Errungenschaften zum Schutz unserer Gesundheit und der Umwelt über Bord“, kritisiert Susanne Smolka, Referentin für Pestizide bei PAN Germany. Als Hauptleidtragende seien Insbesondere Kinder künftig noch schlechter vor Pestizid-Belastungen geschützt.
Die beteiligten Organisationen fordern EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen auf, die Omnibus-Pläne zu stoppen. Zugleich appellieren sie an die Bundesregierung, den Vorschlag bei der Sitzung des EU-Rates am 2. Februar abzulehnen.







