Einladung zum 9. Frankfurter Tageslehrgang:
Alles Neue zu Bioprodukten 2007
Donnerstag, 29. November 2007, 10.00 bis 16.30 Uhr, Frankfurt am Main,
Ökohaus Ka Eins, Kasseler Straße 1a (S-Bahnstation Westbahnhof").
Die Referenten sind Rechtsanwalt Hanspeter Schmidt, Freiburg im Breisgau,
und Dr. sc. agr. Manon Haccius, Bickenbach, Leiterin Qualitätsmanagement Alnatura.
Teilnahmebeitrag € 240 (zzgl. Mehrwertsteuer).
Anmeldung über Email hps@hpslex.de oder Fax 0761/702542.
Die Totalrevision" der Öko-Verordnung (EWG) Nr. 2092/91: Welche Veränderungen bewirkt die Verordnung
(EG) Nr. 834/2007? EG-Pflicht-Logo, Hefe, Wildfang, Aquakulturprodukte, %-Auslobungen, veränderter
Gentechnikausschluss für Bioprodukte. Änderungen der "Ohne-Gentechnik"-Kennzeichnung von Bioprodukten?
Was bewirkt die Neuordnung des Gentechnikgesetzes für Biobauern und den Handel?
Welche ernährungs- oder wirkungsbezogenen Aussagen für Bioprodukte? Die neue Rechtsprechung und Verwaltungspraxis.
Der eintägige Lehrgang informiert über die neuesten rechtlichen Entwicklungen im Handel mit und in der Zertifizierung von Bioprodukten. Der Lehrgang wendet sich an die Mitarbeiter von Lebensmittel verarbeitenden und von Handelsunternehmen, an die Mitarbeiter von Behörden, Ökokontrollstellen, an Berater und die Ökolandbauverbände.
Die Landwirtschaftsminister der Europäischen Union hatten sich im Juni 2007 auf die vollständige Neufassung der EG-Öko-Verordnung geeinigt. Ein Entwurf der Kommission vom Dezember 2006 wurde nach teilweise heftigen
Auseinandersetzungen mit den Mitgliedstaaten und Fachkreisen verändert. Im Amtsblatt L 189 vom 20.7.2007, S. 1 ff. ist nunmehr die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische / biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen /biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2029/91 förmlich veröffentlicht worden. Die neugefasste EG-Öko-Verordnung wird ab dem 1. Januar 2009 gelten.
Bis dahin ist die Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 anzuwenden. Die zur Durchführung des verabschiedeten Verordnungstext notwendigen Bestimmungen müssen noch geschaffen werden. Ein Orientierungspapier ist von der Kommission angekündigt, aber noch nicht vorgelegt worden.
Mit freundlichen Grüßen
Hanspeter Schmidt
Rechtsanwalt







