Gentechnik
Genome Editing sichtbar machen?
Fachgespräch zum Nachweis neuer Gentech-Pflanzen
Ist es möglich, neue Gentechnik mit neuen Nachweismethoden zu entdecken? Wie wissen wir, wonach wir suchen müssen? Und wie lassen sich illegale Importe von genom-editierten Pflanzen verhindern? Die grüne Bundestagsfraktion lud gestern zu einem Online-Expertengespräch über Möglichkeiten zu Nachweis und Regulierung neuer Gentech-Pflanzen.
„Wir brauchen Regulierung und Nachweise“, betonte der Grünen-Fraktionsvorsitzende Anton Hofreiter zum Einstieg. Die klassische Gentechnik habe gezeigt, wozu die vermeintliche Antwort auf Ernährungsprobleme führen kann: Glyphosat-resistentes Saatgut und in vielen Bereichen sogar einen Rückgang der Produktion. Jetzt gäbe es wieder große Versprechen, aber politische Probleme ließen sich nicht nur mit einer Technologie lösen.
Harald Ebner, Sprecher für Gentechnik bei den Grünen, begrüßte das EuGH-Urteil von 2018. Hier wurde entschieden, dass auch mit neuen gentechnischen Verfahren wie CRISPR/Cas hergestellte Pflanzen unter die Gentechnik-Gesetzgebung der EU fallen. Sie müssen daher ein Zulassungsverfahren mit Risikobewertung durchlaufen und gekennzeichnet werden. Gleichzeitig müssen illegale Importe verhindert werden. Das Problem: Mit den alten Tests kann die neue Gentechnik nicht nachgewiesen werden und die Forschung zu neuen Nachweismethoden steht noch am Anfang.
„Bei der klassischen Gentechnik wird mittels Transgenese artfremde DNA eingebaut, während bei der neuen Gentechnik nur die eigene DNA verändert wird“, erklärte Rechtsanwalt Georg Buchholz den grundlegenden Unterschied der verschiedenen Techniken. „Deshalb enthalten die neuen Gentechnik-Pflanzen keine der bisher üblichen Marker“, ergänzte Konstantin Rizos von der Foodchain ID Testing GmbH. Außerdem gäbe es noch kein öffentlich zugängliches Referenzmaterial von genom-editierten Pflanzen. Man sei deshalb auf die Kooperationsbereitschaft der Hersteller angewiesen – nur ist bisher noch kein einziger Zulassungsantrag eingegangen.
Analyse und Datenbanken
Mehrere gentechnik-kritische Organisationen wie der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) und Greenpeace haben selbst in Forschung investiert und ein Nachweisverfahren entwickeln lassen, das im September 2020 in der Fachzeitschrift ‚Foods‘ publiziert wurde. Mit seiner Hilfe soll genom-editierter Raps des amerikanischen Biotechnologieunternehmens Cibus präzise nachgewiesen werden.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) kritisiert jedoch, die Veränderung lasse sich mit dem Verfahren zwar nachweisen, aber nicht ihre Herkunft durch Genom-Editierung. Man habe die Veröffentlichung zum Nachweisverfahren durchaus begrüßt, präzisierte Lutz Grohmann aus der Abteilung Gentechnik des BVLs. Man müsse den Cibus-Raps jedoch eindeutig identifizieren können, sonst fehle es an Kontrollmöglichkeiten.
Tobias Jacobi, koordinierender Referent für Gentechnik im Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz, gab zu bedenken, eine fehlende analytische Nachweisbarkeit sei noch kein Argument gegen die Regulierung. Zwar sei eine eindeutige Zuordnung nötig, die genom-editierte Pflanzen von konventionellen abgrenze. Mit jeder nachgewiesenen Mutation sinke aber die Wahrscheinlichkeit, dass eine Pflanze nicht-gentechnisch erzeugt wurde. Georg Buchholz stimmte zu, es gebe immer Nachweisschwierigkeiten: man müsse deshalb bei allen Verdachtsfällen einschreiten und prüfen.
Jacobi plädiert für ein zweigleisiges Vorgehen: ein Analyseverfahren und eine qualitativ hochwertige Datenbank aller genom-editierten Pflanzen, die mit Hilfe von Herstellerangaben entstehen könnte. Zwei Register in die richtige Richtung gäbe es bereits, erklärte Margret Engelhard, die beim Bundesamt für Naturschutz die Abteilung Gentechnik leitet: die Plattform des Biosafety Clearing-House (BCH) der UN sowie die EUginius Datenbank der BVL. Die Politik solle sich dafür einsetzen, dass diese Register gestärkt werden. Zu wissen, wonach man sucht, sei aktuell die große Herausforderung.
„Die Lage ist schwierig, aber nicht hoffnungslos“, stellte Harald Ebner abschließend fest. Abzuwarten sei nun, wie der Bericht der EU-Kommission Ende April ausfalle: Darin muss die Kommission Wege aufzeigen, wie die Einhaltung der Gentechnik-Gesetze sichergestellt werden kann.
Lena Renner