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Fakten zum neuen EU-Bio-Recht ab 2021

Mehr Vorsorgepflichten für Hersteller – und für Bauern

Das neue EU-Bio-Recht ist bereits seit 2018 in Kraft - bis Anfang 2021 muss die EU-Kommission nun die erforderlichen durchführenden Rechtsakte erlassen. Änderungen entlang der ganzen Prozesskette stehen an. Warum, welche und mit welchen Folgen?

Rechtsanwalt Hans-Peter Schmidt, Freiburg, und Dr. Manon Haccius, Darmstadt, erläuterten beim 21. Frankfurter Tageslehrgang im November letzten Jahres die jetzt dringend umzusetzenden EU-Bio-Rechts-Verordnungen. Weit über 100 Teilnehmer nutzten die Gelegenheit für ein Wissens-Update.

Zentrale Aspekte der neuen Verordnung (EU) 2018/848
Wichtige Schwerpunkte des neuen Rechts sind Maßnahmen, die zum Schutz vor Kontaminationen vorgeschrieben sind, und zum Vorgehen bei Spurenfunden. Schon nach geltendem Recht darf ein Unternehmer, der wegen festgestellter Spuren eines unzulässigen Pflanzenschutzmittels an der Einhaltung der Bioregeln zweifelt, diese gar nicht erst als Bio in den Verkehr bringen, sondern muss weitere Untersuchungen anstrengen. Erhärtet sich der Verdacht auf Kontamination, muss der Unternehmer den Fall schon bisher unverzüglich an die zuständige Behörde oder Kontrollstelle melden.

Hat eine Behörde selbst einen Verdacht und sperrt deshalb ein Bio-Produkt, liegt die Beweislast nach bisherigem Recht bei ihr. Wenn sich die Vermutung bei der Untersuchung nicht innerhalb eines festgesetzten Zeitraums bestätigt, ist die Sperrung aufzuheben.

Voruntersuchungen angedacht

Das wird auch weiter so sein. Künftig wird es aber zusätzlich Amtsuntersuchungen geben, die immer von einem vorläufigen Vermarktungsstopp begleitet sind.

Den Referenten zufolge deuteten Entwürfe für das Durchführungsrecht allerdings darauf hin, dass eine Voruntersuchung angedacht sei. Dann würden unerhebliche Spuren schon auf dieser Stufe als tatsächlich unbeachtlich ausgeschieden und es käme nicht automatisch zu einem Stopp der Bio-Deklarierung.

Neue Verantwortung für Bio-Bauern

Bei solchen Untersuchungen gehe es insbesondere um die Frage, ob jemand in der Verarbeitungskette das gefundene verbotene Mittel eingesetzt habe. Außerdem darum, inwieweit ein Betrieb hinreichend gegen Kontamination aus der konventionellen Landwirtschaft vorgesorgt hat.

Neu ist, dass dieser zweite Aspekt jetzt insbesondere auch Biobauern betrifft. Nach dem neuen Bio-Recht müssen sie belegen können, welche Maßnahmen sie schon im Vorfeld getroffen haben, um Belastungen aus der konventionellen Landwirtschaft zu vermeiden. Werden diese Vorsorgemaßnahmen als nicht ausreichend beurteilt, wird das Bioprodukt dezertifiziert − auch wenn die Biobetriebsführung im Übrigen in Ordnung war.

Was kann der Nachweis hinreichender Vorsorgemaßnahmen sein?
Ein erster Schritt sei sicherzustellen, dass für alle Unternehmen der Lieferketten tatsächlich Bio-Zertifikate vorliegen. Außerdem verlangt das neue Bio-Recht eine systematische Identifizierung der Stellen, an denen Verunreinigungen und Fehler drohen.

Dies könne gut in das Vorgehen und die Dokumentation zur Einhaltung von ISF- und ähnliche Standards integriert werden, stellten die Referenten fest. Hier zeigten sie den Zusammenklang mit der HACCP-Darstellung im Hygienebereich mit der Food-Fraud-Verwundbarkeitsanalyse auf.

Änderungen bei Produktion bzw. Handel mit Bio-Produkten

Zahlreiche Änderungen betreffen auch die Produktion von Bio-Produkten und ihren Handel. Zum Beispiel sind Positivlisten für Reinigungs- und Desinfektionsmittel bei der pflanzlichen Erzeugung in Landwirtschafts-, Verarbeitungs- und Lagerbetrieben geplant.

Außerdem werden die Ausnahmegenehmigungen für die Verwendung von landwirtschaftlichen Zutaten konventionellen Ursprungs deutlich begrenzt. Während hier bisher vier Jahre möglich waren, gelten diese Ausnahmen jetzt nur noch maximal 18 Monate.

Erleichterungen für kleine Betriebe

Kleine Läden, die unverpackte Bio-Lebensmittel verkaufen, werden entlastet: Sie sind von einer Zertifizierungspflicht für Bio befreit. Nur noch bei Kleinstbetrieben möglich sind Gruppenzertifizierungen.
Ein Ergebnis der Erweiterung der Anwendung des neuen EU-Bio-Rechts auf andere Erzeugnisse: Unter anderem darf Salz nun als Bioprodukt in den Handel kommen.

Bettina Pabel

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