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Volksbegehren

Ein großer Schritt für die Artenvielfalt

LVÖ Bayern begrüßt Gesetzespaket

Am 8. Mai wurde das Volksbegehren Artenvielfalt in erster Lesung durch den bayerischen Landtag angenommen. Bei Themen wie dem gesetzlich verankerten Verbot des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen oder der Lichtverschmutzung geht die Staatsregierung noch über den Inhalt des Volksbegehrens hinaus.

„In anderen Bereichen, wie dem Flächenverbrauch, muss die vielbeschworene gesamtgesellschaftliche Aufgabe noch mit konkreten Maßnahmen unterlegt werden“, fordert Hubert Heigl, der erste Vorsitzende der Landesvereinigung für den ökologischen Landbau in Bayern (LVÖ Bayern). Dies gelte auch für den Ausbau des ökologischen Landbaus. „Das im Volksbegehren formulierte Ausbauziel wird sich nicht von selbst erfüllen“, stellt Heigl fest.

Notwendig sei ein durchdachter Maßnahmenmix und eine konsequente Umsetzung. Sehr viel mehr regionale Bio-Lebensmittel in Kantinen, Marketingmaßnahmen und die bereits erfolgte Ausweisung weiterer Öko-Modellregionen seien wichtige Ansätze für Bewusstseinsbildung und die Förderung der Nachfrage nach heimischen Bio-Produkten. Besonders wichtig für die langfristige positive Entwicklung des Ökolandbaus in Bayern wäre aber auch eine deutlich stärkere Berücksichtigung der ökologischen Landwirtschaft in den Bereichen Bildung, Forschung und Beratung.

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