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Tierseuche

Länderübergreifendes Vorgehen im Kampf gegen Tierseuche

Landwirtschaftsminister Schmidt tauschte sich mit seinem tschechischen Amtskollegen über die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest aus

Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt hat sich bei einem Treffen in Prag mit seinem tschechischen Amtskollegen Marian Jurečka über die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen ausgetauscht. Dabei hat Bundesminister Schmidt besonders gewürdigt, dass der tschechische Veterinärdienst mit hoher Effizienz den Eintrag der Afrikanischen Schweinepest in der Region Zlin bekämpft hat und weiterhin bekämpft. Dieses strikte Vorgehen ist möglicherweise eine Blaupause für den Fall, dass diese – mit erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Schweinemarkt verbundene – Tierseuche auch in Deutschland bei Wildschweinen festgestellt werden sollte.

Dazu erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt:

„Ich bin mit meinem tschechischen Kollegen einig, dass insbesondere eine signifikante Ausdünnung der Wildschweinepopulation sowie das Auffinden und Beseitigen bereits verendeter Wildschweine in dem eigentlichen Seuchengebiet von entscheidender Bedeutung ist, um eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern. Weiter sind wir einig, dass auch in der sogenannten Pufferzone eine massive Reduktion der Population erforderlich ist und alle dort erlegten Schweine auf Afrikanische Schweinepest zu untersuchen sind, um über diese Untersuchungen zu dokumentieren, dass die Seuche sich nicht weiter verbreitet. Um die Erfahrungen aus der Tschechischen Republik auch für Deutschland nutzbar zu machen, habe ich mit Herrn Kollegen Jurečka die Etablierung einer tschechisch-deutschen Arbeitsgruppe vereinbart. Zudem hat mir Herr Kollege Jurečka zugesagt, tschechische Experten nach Deutschland zu entsenden, um mit ihren Erfahrungen deutschen Behörden zur Verfügung zu stehen.“

Hintergrund:

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat bereits eine Reihe von Maßnahmen veranlasst, um einer weiteren Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest vorzubeugen: Mit der „Schweinepest-Monitoring-Verordnung“ vom 9. November 2016 wurde die rechtliche Basis für ein Monitoring auf ASP bei verendet aufgefundenen Wildschweinen sowie bei „krank“ erlegten Wildschweinen geschaffen.  Das BMEL hat unmittelbar nach Bekanntwerden der Fälle bei Wildschweinen in der Tschechischen Republik die einschlägige Wirtschaft (Handel, Jäger, Transportunternehmer) informiert und um erhöhte Sensibilität gebeten. Anfang August hat das Landwirtschaftsministerium eine Aufklärungskampagne an Autobahnraststätten, Parkplätzen und Autohöfen gestartet. In insgesamt elf Bundesländern informieren Warnplakate über die Afrikanische Schweinpest. Zudem findet ein intensiver Austausch mit den Ländern statt: BMEL-Staatssekretär Dr. Onko Aeikens hat sich bereits mit seinen Amtskollegen in den Bundesländern über vorbeugende Maßnahmen und Möglichkeiten der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest beraten.

weitere Informationen unter:
http://www.bmel.de/DE/Tier/Tiergesundheit/Tierseuchen/_texte/FAQ_ASP.html

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