Start / News / Himalayasalz aus einem Mittelgebirge Pakistans ist irreführend

Urteil

Himalayasalz aus einem Mittelgebirge Pakistans ist irreführend

Entlokalisierender Zusatz im Fließteckt reicht nicht

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 31. März 2016 (Az. I ZR 86/13[99 KB]) entschieden, dass ein als „Himalaya Salz“ bezeichnetes Produkt den informierten Durchschnittsverbraucher über die geografische Herkunft in die Irre führt. Denn das Salz werde nicht im Himalaya-Hochgebirgsmassiv, sondern in der Salt Range, einer Mittelgebirgskette in der pakistanischen Provinz Punjab abgebaut.

Das Gericht führte aus, dass auch der Hinweis „Kristallines Speisesalz aus der Region des Himalaya“ nicht ausreicht, um die Irreführung auszuschließen. Denn dieser Hinweis sei der blickfangmäßigen Produktüberschrift nicht unmittelbar zuzuordnen, sondern finde sich erst im weiteren Fließtext.  Das Urteil bestätigt die strengen Anforderungen an entlokalisierende Zusätze zur Ausräumung der Irreführung.

© Rechtsanwalt Martin Kieffer

[ Artikel drucken ]

Ticker

Das könnte Sie auch interessieren

Für Bier darf nicht mit der Angabe 'bekömmlich' geworben werden

Karlsruhe, 17. Mai 2018  |  Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. Mai 2018 entschieden, dass die Verwendung des Begriffs bekömmlich in einer Bierwerbung unzulässig ist.

18.05.2018mehr...
Stichwörter: Salz, Urteil, Wettbewerbsrecht, Herkunftsangabe, Himalaya

Vollcorner erläutert Hintergrund zur Beschwerde gegen Edeka

Münchner Bio-Händler stellt Wettbewerbsbewertung infrage und sieht Perspektiven für ehemalige basic-Filialen

Gegen die Freigabe der Übernahme von Münchner tegut-Filialen durch Edeka hat Vollcorner Beschwerde eingelegt. Jetzt erklärt der Bio-Händler die Hintergründe: So habe das Bundeskartellamt den Wettbewerb vor Ort durch die Abgrenzung der Einzugsgebiete nicht realistisch abgebildet. In der Abgabe einzelner Filialen an unabhängige Händler sieht Vollcorner außerdem eine Chance, um die Vielfalt im Lebensmittelhandel zu erhalten und ehemalige basic-Standorte wieder als Bio-Fachmärkte zu etablieren.

16.10.2026mehr...
Stichwörter: Salz, Urteil, Wettbewerbsrecht, Herkunftsangabe, Himalaya

Bundeskartellamt gibt Rewe-Übernahme von 38 tegut-Märkten frei

Zwei Standorte in Hessen bleiben vorerst ausgeschlossen

Bundeskartellamt gibt Rewe-Übernahme von 38 tegut-Märkten frei © REWE Markt GmbH / Jürgen Arlt, www.arlt-photodesign.de

Das Bundeskartellamt hat die Übernahme von 38 tegut-Lebensmittelmärkten durch Rewe unter Nebenbestimmungen freigegeben. Demnach muss der Handelskonzern für vier Jahre auf zwei Standorte in Marburg-Ketzerbach und Schlüchtern verzichten. Damit sollen Wettbewerbsnachteile für Verbraucher in den betroffenen Regionen verhindert werden.

14.10.2026mehr...
Stichwörter: Salz, Urteil, Wettbewerbsrecht, Herkunftsangabe, Himalaya