Start / News / Himalayasalz aus einem Mittelgebirge Pakistans ist irreführend

Urteil

Himalayasalz aus einem Mittelgebirge Pakistans ist irreführend

Entlokalisierender Zusatz im Fließteckt reicht nicht

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 31. März 2016 (Az. I ZR 86/13[99 KB]) entschieden, dass ein als „Himalaya Salz“ bezeichnetes Produkt den informierten Durchschnittsverbraucher über die geografische Herkunft in die Irre führt. Denn das Salz werde nicht im Himalaya-Hochgebirgsmassiv, sondern in der Salt Range, einer Mittelgebirgskette in der pakistanischen Provinz Punjab abgebaut.

Das Gericht führte aus, dass auch der Hinweis „Kristallines Speisesalz aus der Region des Himalaya“ nicht ausreicht, um die Irreführung auszuschließen. Denn dieser Hinweis sei der blickfangmäßigen Produktüberschrift nicht unmittelbar zuzuordnen, sondern finde sich erst im weiteren Fließtext.  Das Urteil bestätigt die strengen Anforderungen an entlokalisierende Zusätze zur Ausräumung der Irreführung.

© Rechtsanwalt Martin Kieffer

[ Artikel drucken ]

Ticker

Das könnte Sie auch interessieren

Für Bier darf nicht mit der Angabe 'bekömmlich' geworben werden

Karlsruhe, 17. Mai 2018  |  Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. Mai 2018 entschieden, dass die Verwendung des Begriffs bekömmlich in einer Bierwerbung unzulässig ist.

18.05.2018mehr...
Stichwörter: Salz, Urteil, Wettbewerbsrecht, Herkunftsangabe, Himalaya

Salzgehalt in Kinder-Knabbersnacks zu hoch

Verbraucherzentrale NRW warnt vor Gesundheitsrisiken

Salzgehalt in Kinder-Knabbersnacks zu hoch © VZ NRW

Viele speziell für Kinder beworbene Knabbersnacks enthalten deutlich mehr Salz als für junge Verbraucher empfohlen. Das ist das Ergebnis einer Stichprobe der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die im Februar und März 2026 insgesamt 30 Produkte aus Supermärkten, Discountern, Drogerien und Bioläden untersucht hat. Der durchschnittliche Salzgehalt lag bei 1,92 Gramm pro 100 Gramm – der Spitzenwert sogar bei 2,8 Gramm. Betroffen sind auch die untersuchten Bio-Marken.

28.04.2026mehr...
Stichwörter: Salz, Urteil, Wettbewerbsrecht, Herkunftsangabe, Himalaya

EU-Gericht: derzeitige Verlängerungspraxis bei Pestiziden ist rechtswidrig

NGOs feiern drei wegweisende Urteile

Das Europäische Gericht (EuG) hat am 19. November den Klagen dreier Umweltorganisationen gegen die bisherige Praxis der EU-Kommission zur Verlängerung von Pestizid-Zulassungen stattgegeben. Die Verlängerung der Genehmigung eines Wirkstoffs dürfe nur ausnahmsweise und vorübergehend, aber nicht systematisch angewendet werden. NGOs feiern die Urteile als wegweisenden Erfolg.

21.11.2025mehr...
Stichwörter: Salz, Urteil, Wettbewerbsrecht, Herkunftsangabe, Himalaya