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Urteil

Gemahlenes Lithothamnium in Bio-Soya-Milch ist unzulässig 

Zusatz von Mineralien in BIO-SOYA-MILCH verboten 

Das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen hat am 19. Mai 2015 entschieden, dass einem Soja-Drink kein gemahlenes Lithothamnium (kalziumhaltige Reste einer Seealge nach deren Absterben) zugesetzt werden darf, sofern es mit dem Bio-Siegel der EU vermarktet wird (Az 13 A 592/07)

Lithothamnium wird bei Getränken auf Soja-, Reis- und Getreidebasis oft zugesetzt, um den gegenüber Vollmilch relativ geringen Kalzium-Gehalt auszugleichen. Das hat Urteil grundsätzliche Bedeutung  auf Bio-Lebensmittel.  
© Rechtsanwalt Martin Kieffer

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