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Das Recht der Bio-Produkte – Aktuelles von Rechtsanwalt Hanspeter Schmidt und Dr. Manon Haccius

Über 100 Teilnehmer kamen im November zum Frankfurter Tageslehrgang von Rechtsanwalt Hanspeter Schmidt und Dr. Manon Haccius, Alnatura Qualitätsmanagement, und informierten sich über Neues im EU-Bio-Recht. Die beiden erfahrenen Referenten machten den Teilnehmern aus dem Bereich Qualitätssicherung, Verkauf, Geschäftsleitung und anderem bewusst: Es empfiehlt sich, hier stets am Ball zu bleiben.

Ein Schwerpunktthema war die geplante Revision der EU-Öko-Verordnung. Seit November tagt ein Abgesandtenkreis aus EU-Kommission, Rat und Parlament im informellen  Trilog – sprich hinter verschlossenen Türen – , um einen endgültigen Kompromiss zwischen ihren oft unterschiedlichen Positionen zu rund 900 Änderungsvorschlägen zu finden. Größter Streitpunkt der über 600 Seiten starken Vorlage: Soll es doch einen festen Grenzwert für Schadstoffrückstände geben, dessen Überschreiten zu einer Dezertifizierung von Bio-Produkten führt?

Die Kommission will den Pestizidgrenzwert der Säuglingsnahrung auch für Bio-Produkte anwenden. Ein Überschreiten von 0,01mg/kg würde dann zu einer Aberkennung des Bio-Status führen – egal woher die Verunreinigung stammt. Nach dem Kompromissvorschlag des Rats soll das nur gelten, wenn die beteiligten Bio-Unternehmen die Schadstoffspuren durch eigenes Verhalten hätten vermeiden können. Er vermute, dass sich Rat und Parlament, das den Vorschlag noch weiter konkretisiert hat, durchsetzen werden, so Schmidt. Statt eines Dezertifizierungsgrenzwertes von 0,1 mg/kg  laufe es allerdings auf Spuren von 0,01 mg/kg hinaus.

Bei Überschreiten dieser Quasi-Nachweisgrenze müssten Bio-Betriebe ab 2020 die Erfüllung eines 3-stufigen Maßnahmenkatalogs belegen: dass sie selber alle geeigneten Vorsorgemöglichkeiten ausgeschöpft, aber auch benachbarte Betriebe in die Pflicht genommen und entsprechende Gespräche regelmäßig  dokumentiert haben. Es liege auf der Hand, dass ein solches Vorgehen ein gutes Nebeneinander mit konventionellen Landwirten oder Winzern belasten würde.

Für die Kontrollstellen sah Schmidt ebenfalls eine deutliche Zunahme des Aufwandes voraus. Das betreffe die Probennahmen, die Laborunter-suchungen und die Überprüfung der Dokumente gleichermaßen. Weiter steigende Kosten seien so unvermeidbar. Ähnliches gelte für Importe aus Drittländern. Anvisiert werde, dass sogar wenig entwickelte Staaten mit völlig anderen Klimaverhältnissen und landwirtschaftlichen Traditionen nach EU-Standards kontrolliert und bewertet werden sollen. Alles zusammen, dürfte die zur Nachfragesicherung beitragende Umstellungslaune nicht gerade erhöhen, lautete ein gemeinsames Fazit der Referenten.

Desweiteren gaben Haccius und Schmidt einen Überblick über die im letzten Jahr bereits in Kraft getretenen Gesetzesänderungen und offene Diskussionspunkte. Wachsamkeit sei beispielsweise bei Importen angesagt: Ist die in den Begleitpapieren genannte Kontrollstelle aktuell für das jeweilige Herkunftsland und für die Produktkategorie zugelassen? Teilweise seien zwar auch „nur“ Formalitäten geändert worden. Doch wer bei Anträgen und ähnlichem Fehler mache, müsse mit unnötigen Verzögerungen rechnen, warnte Frau Haccius.

Exemplarisch für die vielen offenen Punkte nannten die Referenten dann unter anderem die Definition von Mikroalgen und die in Frage gestellte Möglichkeit, für die Garnelen-Aquakultur Jungtiere nicht ökologischer Herkunft zukaufen zu dürfen. Diskutiert würden außerdem die Behandlung von Nanopartikeln, die Frage, ob Verfahren wie CRISPR-Cas und ODM als Gentechnik anzusehen ist und anderes. In diesem Zusammenhang verwiesen sie darauf, dass die Kommission  von wenigen Sachverständigen der Expert group for technical advice on organic production / EGTOP beraten werde. Bei Anträgen würde die Kommission oft einfach deren Formulierungen übernehmen. Auch von daher empfahl Schmidt, nicht noch mehr „neue Töpfe aufzumachen“.

 

 

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