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Bundesregierung will keine Definition für vegan und vegetarisch

Der VEBU (Vegetarierbund Deutschland) kritisiert die Entscheidung und fordert Umdenken

22. Januar 2014  |  Mit ihrer Entscheidung lehnt die Bundesregierung eine Forderung des Bundesrates ab. Das federführende Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft begründet die Ablehnung unter anderem damit, dass Verbraucher bereits nach geltendem Recht die Möglichkeit hätten, "sich anhand von Verkehrsbezeichnung und Zutatenverzeichnis über die Zutaten eines Lebensmittels und somit auch über Inhaltsstoffe tierischer Herkunft zu informieren".

"Die Bundesregierung verkennt die Realitäten in Deutschlands Supermärkten", sagt Till Strecker, Leiter Politik und Internationales beim VEBU. "Die Pflichtangaben auf Lebensmittelverpackungen sind nicht ausreichend. Verbraucher können vor Ort nicht erkennen, ob ein Produkt mithilfe tierischer Substanzen hergestellt wurde oder nicht. Eine rechtsverbindliche Lösung ist notwendig."

Viele Stoffe, die bei der Herstellung von Lebensmitteln zum Einsatz kommen, müssen auf der Zutatenliste nicht angegeben werden. Dazu gehören unter anderem Produktionshilfsstoffe wie Gelatine, die zur Klärung von Fruchtsäften oder von Wein verwendet wird. Ein anderes Beispiel sind Enzyme tierischer Herkunft, die als Mehlbehandlungsmittel eingesetzt werden. Bei einigen Zutaten ist zudem nicht klar, ob sie tierischer oder pflanzlicher Herkunft sind.

Der Bundesrat hatte im September 2013 einen Antrag der niedersächsischen Landesregierung beschlossen. Die Länderkammer forderte die Bundesregierung darin auf, sich für eine baldige rechtsverbindliche Definition der Begriffe "vegan" und "vegetarisch" einzusetzen. Die EU-Kommission ist aufgrund der Lebensmittelinformations-Verordnung zum Erlass einer Definition verpflichtet. Hier ist jedoch kein zeitlicher Rahmen vorgegeben. Die Bundesregierung sollte sich nach Willen des Bundesrates gegenüber der Kommission für eine Beschleunigung des Verfahrens einsetzen. In dem Beschluss war die Bundesregierung außerdem aufgefordert worden, die Möglichkeit einer Regelung auf nationaler Ebene zu prüfen. Beides lehnte die Bundesregierung nun ab.

Weder auf Bundes- noch auf EU-Ebene gibt es rechtsverbindliche Regeln, welche Lebensmittel als "vegan" oder "vegetarisch" bezeichnet werden können. Das führt zu Verunsicherungen bei der steigenden Zahl von Menschen, die überwiegend oder ausschließlich Produkte und Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs konsumieren. Auch die Lebensmittelindustrie, die die Zeichen der Zeit erkennt und verstärkt pflanzliche Produkte anbietet, ist interessiert an einer verlässlichen und klaren Regelung. Der VEBU setzt sich für die Interessen der in Deutschland lebenden Vegetarier und Veganer ein, die sich eine Definition und eine bessere Kennzeichnung wünschen. In Deutschland leben mittlerweile über sieben Millionen Vegetarier, das sind etwa acht Prozent der Bevölkerung, Tendenz steigend. Darunter leben etwa 800.000 Menschen vegan.

Stellungnahme der Bundesregierung zum Entschließungsantrag des Bundesrates, Januar 2014:
http://dip21.bundesrat.de/dip21/brd/2014/0005-14.pdf

Entschließung des Bundesrates, September 2013:
http://dip21.bundesrat.de/dip21/brd/2013/0573-13B.pdf

Der VEBU ist die größte Interessenvertretung vegetarisch und vegan lebender Menschen in Deutschland. Seit 1892 setzt sich die Organisation mit positiver Öffentlichkeitsarbeit dafür ein, den Fleischkonsum dauerhaft zu senken und eine pflanzenbetonte Lebensweise als attraktive und gesunde Alternative allen Menschen zugänglich zu machen. Der VEBU unterstützt beim Start in eine genussvolle Ernährung mit zahlreichen Angeboten und zeichnet sich durch originelle Kampagnen, vielfältige Veranstaltungen und die zielgerichtete Arbeit mit Multiplikatoren aus. Für Experten wie Verbraucher hat sich die Organisation als führende Anlaufstelle in allen Fragen des vegetarisch-veganen Lebens etabliert.  www.VEBU.de

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