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Pestizide

EU-Ratsentscheidung für mehr Bienenschutz

BÖLW begrüßt das Verbot von drei Neonikotinoiden

Berlin, 30.04.2013. Die EU-Mitgliedstaaten haben mit Ihrer Abstimmung ein Verbot über drei Pflanzenschutzmittel aus der Stoffgruppe der Neonikotinoide verhängt, was vom Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) als großer Erfolg für die ökologische Landwirtschaft bewertet wird.

Neonikotinoide sind hochwirksame, nikotinartige Insektizide, die synthetisch hergestellt werden und als Nervengift wirken. Sie werden u.a. für die Saatgutbehandlung von Mais, Raps und Sonnenblumen genutzt. Die Anwendung von Neonikotinoiden wird mit Bienensterben in Verbindung gebracht. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bewertete im Auftrag der EU-Kommission die Risiken der drei Neonikotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam. In ihrem vorläufigen Bericht warnte die EFSA im Januar 2013 vor der Gefährdung der Bienen durch die genannten Wirkstoffe.

„Wir begrüßen, dass Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner dem Vorschlag der EU-Kommission gefolgt ist und mit ihrer Stimme für ein Verbot von drei Pestiziden aus der Gruppe Neonikotinoide die Notbremse gegen Bienensterben zieht,“ kommentiert der Vorsitzende des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) Felix Prinz zu Löwenstein das Abstimmungsergebnis. „Mit dem Positionswechsel erkennt Deutschland die Risiken der drei Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe an, die von der Chemie-Industrie hartnäckig abgestritten werden. Die Entscheidung ist ein Erfolg für Umweltbewegung und Imker, die sich mit Nachdruck für mehr Bienenschutz eingesetzt haben. Es liegt nun in den Händen der EU-Kommission das Verbot umzusetzen. Im Ökologischen Landbau ist die Anwendung von Neonikotinoiden verboten. Bio-Landwirte setzen auf bienenfreundlichen Pflanzenschutz ohne chemisch-synthetische Pestizide.“

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