Neues Importverfahren für Bio-Produkte
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat auf der BioFach in Nürnberg das neue, vereinfachte Verfahren für den Import von Bio-Produkten in die EU präsentiert. Ökologische Importerzeugnisse aus Ländern außerhalb der EU (Drittländer) können in der EU mit dem Hinweis auf den ökologischen Landbau und dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet werden.
Dazu müssen diese den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau genügen und vor Ort auf allen Stufen der Erzeugung, Aufbereitung, Lagerung und Vermarktung sowohl kontrolliert als auch zertifiziert sein.
Mit In-Kraft-Treten des Anhanges IV der Verordnung (EG) Nr. 1235/ 2008 im Juli 2012 kann ein großer Teil der Drittlandimporte von Bio-Produkten jetzt durch ein vereinfachtes Verfahren in die EU eingeführt werden.
Beim Import von Erzeugnissen, die von anerkannten Kontrollstellen zertifiziert sind, ist jetzt für die Verzollung jeder Sendung die Kontrollbescheinigung ausreichend. Dies bedeutet Veränderungen zum bisherigen System der Erteilung von Einzelgenehmigungen:
Die BLE stellt die für die Verzollung erforderlichen Originalbescheinigungen aus und die Kontrollbescheinigung wird von der zuständigen Kontrollstelle erteilt. Die BLE ist in Deutschland zuständig für die Erteilung von Einzelgenehmigungen zur Vermarktung von Öko-Erzeugnissen aus Drittländern in die EU.







