Neues Importverfahren für Bio-Produkte
Kontrollbescheinigungen statt Einzelgenehmigungen durch BLE
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat auf der BioFach in Nürnberg das neue, vereinfachte Verfahren für den Import von Bio-Produkten in die EU präsentiert. Ökologische Importerzeugnisse aus Ländern außerhalb der EU (Drittländer) können in der EU mit dem Hinweis auf den ökologischen Landbau und dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet werden. Dazu müssen diese den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau genügen und vor Ort auf allen Stufen der Erzeugung, Aufbereitung, Lagerung und Vermarktung sowohl kontrolliert als auch zertifiziert sein.
Mit In-Kraft-Treten des Anhanges IV der Verordnung (EG) Nr. 1235/ 2008 im Juli 2012 kann ein großer Teil der Drittlandimporte von Bio-Produkten jetzt durch ein vereinfachtes Verfahren in die EU eingeführt werden. Beim Import von Erzeugnissen, die von anerkannten Kontrollstellen zertifiziert sind, ist jetzt für die Verzollung jeder Sendung die Kontrollbescheinigung ausreichend.
Dies bedeutet Veränderungen zum bisherigen System der Erteilung von Einzelgenehmigungen: die BLE stellt die für die Verzollung erforderlichen Originalbescheinigungen aus und die Kontrollbescheinigung wird von der zuständigen Kontrollstelle erteilt. Die BLE ist in Deutschland zuständig für die Erteilung von Einzelgenehmigungen zur Vermarktung von Öko-Erzeugnissen aus Drittländern in die EU.
Der Hamburger Hafen gilt als einer der Haupteinfuhrorte für Bio-Produkte aus aller Welt. Nach Auffassung der zuständigen Kontrollbehörde für den ökologischen Landbau in Hamburg steigt durch das neue Verfahren für die Unternehmen das Fehlerrisiko bei Importen. Aus Sicht der Kontrollstelle ABCERT erhöhen sich die Tätigkeitsanforderungen an eine im In- und Ausland tätigen Kontroll- und Zertifizierungsstelle.







