Saatgut
EuGH stärkt Rechte der Bauern
Saatgut alter Sorten darf gehandelt werden
Bauern dürfen von alten Sorten selbst Saatgut vermehren und verkaufen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Die EU-Saatgutrichtlinie von 2002 regelt die Zulassung von Pflanzensorten für den Anbau. Das Verfahren ist teuer und kann nur von großen Unternehmen finanziert werden. Eine Richtlinie von 2009 erlaubt aber Ausnahmen für traditionelle Sorten.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt das vom Europäischen Gerichtshof gefällte Urteil zum Handel von Saatgut. DBV-Generalsekretär Helmut Born hob im Deutschlandradio hervor, dass für die Landwirte die Sortenvielfalt eine hohe Bedeutung habe. Im biologischen Anbau setzten Bauern stärker auf alte widerstandsfähige und oft weniegr ertragreiche Sorten als die konventionelle Landwirtschaft. Der Bio-Anbau werden durch das Urteil gestärkt. Ein französisches Saatgut-Unternehmen hatte Bauern verklagt, die Saatgut von alten Sorten herstellen und verkaufen und ist mit dieser Klage vor dem EuGH unterlegen. Die Grünen-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Renate Künast, bewerte das Urteil als Sieg für die Artenvielfalt.