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Imker

Imker-Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs

BÖLW fordert Politik zum Schutz vor Gentechnik-Schäden auf

Berlin, 28.3.12. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat geurteilt, was die Kläger nicht glauben können: Zwar hat ein Imker, der durch Verunreinigung seines Honigs mit nicht zugelassenen GVO-Pollen geschädigt ist, ein Recht auf Schadensersatz. Anspruch auf Schutz, dass es gar nicht erst zur Verunreinigung kommt, hat er jedoch nicht.

„Das Urteil zeigt, dass Imker - und ebenso Bauern - keinen ausreichenden Schutz vor Gentechnik-Kontaminationen haben“, so Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft.

Löwenstein weist in diesem Zusammenhang auf die Petition hin, die er im Frühjahr 2011 in Vertretung eines breiten Bündnisses von Organisationen und Verbänden zusammen mit über 100.000 Unterstützern in den Bundestag einbrachte. „Wir fordern mit der Petition, dass sich die Bundesregierung in der EU für einen Zulassungsstopp für genmanipulierte Pflanzen einsetzt. Das Urteil macht deutlich, wie berechtigt unser Anliegen ist. In Brüssel werden Gentechnikpflanzen mit völlig unzureichenden Verfahren zugelassen und zu Hause wird uns der Schutz vor Kontamination verweigert!“

Löwenstein fordert Ministerin Ilse Aigner auf, endlich in Brüssel vorstellig zu werden: „Angesichts der selbst vom Europäischen Parlament und dem Umwelt-Ministerrat festgestellten Mängel in den Zulassungsverfahren muss ein Moratorium ausgerufen werden, dass weitere Zulassungen stoppt“. Er erinnert daran, dass von den etwa dreißig zur Zulassung zum Anbau angemeldeten Gentechnikpflanzen kein Nutzen für die Gesellschaft erkennbar sei. Nach wie vor würde die überwältigende Mehrheit der Europäer Gentechnik auf dem Acker und auf dem Teller ablehnen.

Mehr zur Petition: http://www.boelw.de/petition-gentechnik.html

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