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EuGH schützt Imker vor GVO-Honig


Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein bahnbrechendes Urteil nicht nur für alle Imker, sondern auch für alle Verbraucher in der Europäischen Union gefällt. Der EuGH in Luxemburg hat bestätigt, dass Honig, der Pollen des GVO-Mais Mon 810 enthält, in der EU über keine Zulassung als Lebensmittel verfügt und deshalb nicht verkauft werden darf.

Mit dem Richterspruch müsse kein Imker mehr in dem von ihm produzierten Honig Gentech-Pollen und kein Verbraucher gentechnisch verunreinigten Ho­nig akzeptieren, wie Heike Moldenhauer, Gentechnikexpertin beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Berlin erklärt.

Bioland begrüßt das heutige Urteil des EuGH in Luxemburg als klaren Sieg für den Verbraucherschutz und für eine gentechnikfreie Landwirtschaft. „Das Urteil stärkt die Position von Imkern und Konsumenten, die sich nicht der Wirtschaftsmacht internationaler Saatgutkonzerne beugen. Der Schutz von Mensch und Umwelt muss Vorrang vor den Einzelinteressen von Saatgutkonzernen haben, die GVO vermarkten,“ kom­mentiert Jan Plagge, Präsident von Bioland die Gerichtsentscheidung.

Der EuGH habe mit seinem Urteil außerdem das in der EU-Gesetzgebung festgeschriebene Gebot der Nulltoleranz bestätigt, wonach ein nicht zugelassener gentechnisch veränderter Organismus nicht vermarktet werden dürfe. Dieses Gebot sei im Juli dieses Jahres von der EU-Kommission verletzt worden, als sie die Verunreinigung von Futtermitteln mit gentechnisch veränderten Pflanzen bis zu 0,1 Prozent erlaubt habe.

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