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BioKristall darf auf dem Markt bleiben

Gericht entscheidet zugunsten von Neumarkter Lammsbräu

Das Oberlandesgericht Nürnberg-Fürth hat in zweiter Instanz eine Klage gegen das Biomineralwasser BioKristall der Neumarkter Lammsbräu in wesentlichen Teilen zurückgewiesen. Der 3. Zivilsenat des Gerichts teilte die Ansicht der Neumarkter Lammsbräu, dass eine Unterscheidung zwischen Mineralwasser und Biomineralwasser zulässig und im Interesse der Verbraucher sei. Zugleich gab das Gericht vor, das bislang verwendete Biomineralwassersiegel so zu modifizieren, dass eine Verwechslung mit dem offiziellen EU-Biosiegel für den Verbraucher ausgeschlossen ist.

Das Urteil schafft in Deutschland den juristischen Durchbruch, Mineralwässer, die die Kriterien der Qualitätsgemeinschaft Bio-Mineralwasser erfüllen, als Bio-Mineralwasser auf den Markt zu bringen. Die Neumarkter Lammsbräu darf damit ihre Marke BioKristall weiter verkaufen.

„Wir begrüßen das Urteil sehr, denn es ist in erster Linie ein Gewinn für den Verbraucher. Es zeigt aber auch, dass wir richtig gearbeitet haben. Dieses Urteil schafft für uns Klarheit und für den Verbraucher Transparenz zur Beurteilung von Mineralwasser-Qualität“ , Susanne Horn, Geschäftsführerin der Neumarkter Lammsbräu.

Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale, die ein Verbot der Auszeichnung Biomineralwasser durchsetzen wollte. Das Landgericht Nürnberg hatte im Januar dieses Jahres in erster Instanz der Klage stattgegeben. Das jetzige OLG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision vor dem Bundesgerichtshof wurde zugelassen.

Zwei zentrale Entwicklungen der letzten Jahre beeinflussen zunehmend das Verbraucherverhalten: Die Verbraucher wählen täglich aus einem großen Angebot von Trink- und Mineralwässern aus. Diese weisen zum Teil große Unterschiede in der Qualität auf, ohne dass dies für den Verbraucher transparent ist. Die Qualitätsunterschiede rühren daher, dass Schadstoffbelastung und Umweltverschmutzung leider auch vor den Mineralquellen keinen Halt machen. Diese Stoffe müssen auch nicht auf den Etiketten ausgewiesen werden.

Immer mehr Konsumenten wünschen für ihre Kaufentscheidung präzise Informationen über die Produktions- und Distributionsbedingungen der angebotenen Waren; beim Mineralwasser zählt dazu beispielsweise auch der Transportweg, der bei der Überwindung sehr großer Distanzen zu negativen Auswirkungen auf die Klimabilanz führen kann.

Die Neumarkter Lammsbräu, deren Produkte sich mit Qualitätsanforderungen auf dem Bio-Getränkemarkt eine hohe Reputation erworben haben, setzt sich im Interesse einer wachsenden Zahl kritischer Verbraucher für eine europaweite Bio-Qualitätsstufe bei Mineralwasser ein. Die Qualitätsgemeinschaft Biomineralwasser hat schon 2009 insgesamt 50 präzise Qualitätskriterien definiert. Die Kriterien sind strenger gefasst als es die bestehenden Regelwerke für Mineralwasser und auch für Trinkwasser vorsehen. Eine kontinuierliche Überprüfung der Kriterien durch unabhängige Institute bildet dabei die Grundlage für das Siegel.

Damit war der erste Schritt auf dem Weg zu einem europaweit gültigen Bio-Siegel bewältigt. Denn staatliche Siegel gehen meist aus  privaten Initiativen hervor. Deswegen wird sich Neumarkter weiterhin für ein staatliches Bio-Siegel für Mineralwässer einsetzen.

„Unsere Experten schätzen, dass rund 30 Prozent der Mineralwasserbrunnen in Deutschland Bio-Qualität haben. Ich weiß aus zahlreichen Gesprächen, dass viele Mineralwasser-Hersteller auf dieses Urteil gewartet haben, weil sie sich nun den Biomineralwasserstandards der Qualitätsgemeinschaft Biomineralwasser anschließen können“, führte Horn nach der Gerichtsentscheidung aus.

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