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Weiche Landung für illegale Eierproduzenten in der EU

Die Biohennen AG, Vohburg, 14.11.2011 | Der EU-Verbraucherkommissar John Dalli macht es möglich. Obwohl mehr als genügend Zeit für eine Umstellung der tierquälerischen Käfighaltung von Legehennen auf alternative Haltungsarten zur Verfügung stand, hofften rund 12 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union auf weitere Übergangsfristen. Und sie hatten Recht mit dieser Vermutung.

Ein so genanntes „gentlemen agreement“ erlaubt es ihnen, die illegal erzeugten Eier im Erzeugerland zu verkaufen und zu verarbeiten. Gerade diese Verarbeitung kann jedoch auch für den deutschen Verbraucher, der sich schon lange gegen Käfigeier entschieden hat, zum Problem werden, da Eier als Verarbeitungsprodukte immer noch nicht gekennzeichnet werden muss.

Verbraucherkommissar Dalli bleibt dem Verbraucher denn auch die Erklärung schuldig, wie er ohne Kennzeichnungspflicht das Exportverbot illegaler Eiprodukte überwachen will. Darüber hinaus erlaubt er den säumigen Ländern, erst Ende Juli 2012 „einen Plan“ vorzulegen, wie sie die Umstellung bewerkstelligen wollen. „Hier werden wieder, wie schon so oft, die wirtschaftlichen Interessen vor das Tierwohl gestellt“, so Walter Höhne von der Biohennen AG, der die Vorgehensweise der EU scharf verurteilt. „Länder, die trotz der jahrelangen Übergangsfrist noch nicht umgestellt haben, fehlt der Wille zum Tierschutz.“

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