Tierhaltung
Bioland fordert mehr Tierschutz
Stallbauförderung an strengere Kriterien ausrichten
Bioland fordert an strengen Tierschutzkriterien auszurichten. Bisher werden auch Ställe gefördert, die nur den gesetzlichen Mindeststandards entsprechen. So werden auch Massentierhaltungen vom Steuerzahler unterstützt, wie nicht tiergerechte Schweineställe auf Vollspalten oder Ställe mit 40.000 Masthühnern.
Genau dies will die Bundesregierung nun abschaffen und dafür keine Bundesmittel mehr bereitstellen. Deshalb fordert Bioland die acht Bundesländer Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf, die Stallbauförderung auf, den Vorschlag der Bundesregierung mitzutragen. „Es kann nicht sein, dass Tierschutz nur in einzelnen Bundesländern ein ernstgemeintes Thema ist. Der Einsatz von Steuermitteln darf dem Wunsch der Verbraucher nach mehr Tierschutz nicht widersprechen“, erklärte Bioland-Präsident Jan Plagge.
Nach einer Evaluierung von Länderprogrammen kam das Johann Heinrich von Thünen-Institut zu dem Ergebnis, dass das Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP), welches die Stallbauförderung einschließt, bisher nicht zu verbesserten Haltungsbedingungen beitragen konnte. Zudem hat sich Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner in der Charta für Landwirtschaft und Verbraucher verpflichtet, nur noch Ställe zu fördern, wenn sie über die gesetzlich definierten Standards hinaus einen besonderen Beitrag zum Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Ressourcenschutz leisten. „Die Ministerin muss gegenüber den Bundesländern standhaft bleiben und kein Bundesgeld mehr an Länder auszahlen, die den Tierschutz ignorieren“, so Plagge.
Bioland fordert eindeutige Bedingungen für die Bewilligung von Förderanträgen. Neue Stallsysteme müssen eine artgerechte Tierhaltung ermöglichen, eine flächengebundene Tierhaltung gewährleisten und Umweltbelastungen nachweislich abbauen. In einer Stellungnahme hat Bioland Bund und Ländern dezidierte Vorschläge vorgelegt.
Im Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) können Landwirte Anträge auf finanzielle Unterstützung beim Stallbau beantragen. Das AFP ist Teil der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutz (GAK), in die jährlich rund 600 Millionen Euro des Bundes fließen. Sie bildet den finanziellen Grundstock der Förderprogramme der Bundesländer. Umgesetzt wird das AFP wiederum mit zusätzlichen Finanzmitteln aus Töpfen der Länder und der EU. Für die im AFP in Deutschland bewilligten Fälle wurden von 2000 bis 2006 öffentliche Gelder in Höhe von 1,3 Mrd. Euro ausgegeben.







