Landgericht regt Vergleich an
Änderung des Biomineralwasser-Zeichens verlangt
Bei der mündlichen Anhörung der Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen das erste Biomineralwasser BioKristall der Neumarkter Lammsbräu vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth kritisierte der Richter eine zu große Ähnlichkeit des verwendeten Biomineralwasser-Zeichens mit dem noch gültigen staatlichen Bio-Siegel. Weiterhin fehlt dem Gericht ein genauer Hinweis auf den Etiketten, dass es sich bei Biomineralwasser um eine privatrechtliche Zertifizierung durch die Qualitätsgemeinschaft Biomineralwasser e.V. handelt, wie Franz Ehrnsperger, Inhaber der Brauerei, mitteilte. Außerdem muss die Verkehrsbezeichnung Natürliches Mineralwasser in die Etikettierung aufgenommen werden.
Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs und die Neumarkter Lammsbräu erklärten sich bereit, die vom Gericht geforderten Anpassungen im Rahmen eines Vergleichsvorschlages bis zum 15. Dezember zu formulieren. Wenn ein Vergleich gefunden ist, werden die Etiketten der Bio-Kristall-Produkte dann sukzessive umgestellt. Ab dem Zeitpunkt der Einigung würden dann drei Monate eingeräumt, so der richterliche Vorschlag, die Restetiketten aufzubrauchen. Bereits ausgelieferte Ware – das Wasser hat zwei Jahre Mindesthaltbarkeit – kann vollständig abverkauft werden.
Die derzeitige Deklaration des Biomineralwassers ist voll verkehrsfähig und war vom Richter nicht einen Augenblick in Zweifel gezogen. Das Wasser darf also uneingeschränkt verkauft werden. Die Qualitätskriterien und das Produkt Bio-Mineralwasser bleiben bestehen.
Der Handel wurde durch eine Pressemeldung irritiert, die mit „Kein Bio-Wasser mehr“ überschrieben war. Ein entsprechendes Urteil gibt es nicht. Das Verfahren wurde im Frühjahr auf Antrag der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs eröffnet. Nach dem schriftlichen Vorverfahren gab es jetzt am 3. November die erste mündliche Anhörung vor dem Landgericht Nürnberg. Dass die Lebensmittelfachpresse den Eindruck erweckt, als sei ein Urteil gegen das Bio-Mineralwasser gefällt worden, mag ja noch angehen. Dass Teile der Bio-Fachpresse das fast wörtlich übernimmt und die Biobranche mit der Fehlinformation aufschreckt, lässt nachdenklich werden.
Hinter der Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs steht der Verband Deutscher Mineralbrunnen in Bonn, der offensichtlich verhindern möchte, dass sich private Richtlinien zu einem goldenen Standard entwickeln können.
Am Anfang einer wirtschaftlichen Entwicklung steht meist eine private Initiative. Die Vorschriften zum Bio-Bier in der EU-Ökoverordnung entsprechen im wesentlichen den älteren privaten Regeln, die Pionier Neumarkter Lammsbräu zum großen Teil erarbeitet hat. Selbst die Bio-Verordnungen kam erst lange nach dem Inverkehrbringen von Bioprodukten und dem Aufkommen von Bioläden. Bio-Fleisch und auch Bio-Fisch wurden viele Jahre angeboten ohne Berücksichtigung in der Bio-Verordnung , die zuvor nur auf pflanzliche Produkte Anwendung fand.
Worin die Ähnlichkeit des Biomineralwasser-Zeichens zum staatlichen Bio-Siegel liegen soll, ist unerfindlich. Die Form, hier ein an den Ecken abgerundetes Quadrat in blauer Farbe, dort ein in Grün gehaltenes Sechseck, ist nicht in Gefahr, verwechselt zu werden. Allenfalls die Tatsache, dass beide Zeichen den Begriff Bio hervorheben, weist Parallelen auf.







