Tierhaltung
Bundesregierung ändert ihren Kurs
Neue Bewertung von Massentierhaltung im Außenbereich
Der Parlamentarische Staatssekretär Enak Ferlemann (CDU) anwortet auf eine mündliche Frage zur Massentierhaltung im Außenbereichen von Kommunen.
Friedrich Ostendorff, Grünen Sprecher für Agrarpolitik begrüßt, dass die Bundesregierung nun die Ausweitung von Massentierhaltungsanlagen auf Grundlage des § 35 Abs. 1, Nr. 4 BauGB zumindest rechtlich für bedenklich hält (Protokoll). Anfang Mai 2010 sah die Bundesregierung hierzu noch „keinen Handlungsbedarf“.
Aus ökologischen Gründen ist der Außenbereich baugesetzlich (§ 35) besonders geschützt. Betreiber von Massentierhaltungsanlagen berufen sich zurzeit auf § 35 Abs. 1, Nr. 4 BauGB, der ursprünglich nur einen Auffangtatbestand für atypische Fälle bilden sollte. Die Praxis sieht anders aus. Das bestätigt jetzt auch die Bundesregierung: 80 Prozent der Tierhaltungsanlagen werden nach 35 Abs. 1, Nr. 4 BauGB genehmigt. Die Genehmigung ist somit also nicht die Ausnahme sondern die Regel. Die Bundesregierung sieht jetzt scheinbar Anlass für eine Prüfung, ob die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert werden müssen.
Die Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion hat das schon geprüft und einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Baugesetzbuches vorgelegt. "Mit einer solchen Gesetzesänderung kann die massive und ungesteuerte Expansion von Mastanlagen in den Außenbereichen der Kommunen eingedämmt werden. Und wir hoffen, dass die Bundesregierung den Bedenken folgt und unseren Antrag unterstützt", so Ostendorff in einer Presseerklärung.







