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Exporte nach Frankreich und der Grüne Punkt!

Exportinformation der AHK Frankreich

Seit dem 1. Januar 1993 sind Hersteller und Vertreiber per Gesetz verpflichtet, sämtliche auf den französischen Markt gebrachten Haushaltsverpackungen zurückzunehmen und zu entsorgen. Insofern ist es zwingend nötig, dass alle Produkte ordnungsgemäß gemeldet werden. Dies ist natürlich mit Zeit und Kosten verbunden. 

Die Umweltabteilung der Deutsch-Französischen Industrie- und Handelskammer befreit Unternehmen von diesem zusätzlichen Aufwand, indem sie die gesamte administrative Abwicklung des Grünen Punktes, vom Vertragsabschluss mit dem französischen Lizenzgeber Eco-Emballages S.A. über die Erstellung der jährlichen Abrechnung bis hin zu Hilfestellungen bei firmenspezifischen Problemen im Verpackungsbereich übernimmt.

Der Service der Deutsch-Französischen Industrie und Handelskammer ist nicht auf Frankreich beschränkt. Die Handelskammer bietet auch eine europaweite Betreuung gegenüber weiteren Grünen Punkt Systemen an, unter anderem für Belgien, Luxemburg, Spanien und Österreich.

Unverbindliche Informationen und Anforderung von Kostenvoranschlägen bei der
Deutsch-Französischen Industrie- und Handelskammer

reponses-pointvert@francoallemand.com

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