Mais
Aigner verbietet den Anbau von Genmais
BUND befürwortet Entscheidung der Bundesministerin
Die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner, hat den Anbau des Genmais Mon810 in Deutschland verboten. Mit Verhängung einer Schutzklausel nach dem Gentechnikgesetz ist der Verkauf von Saatgut und das Säen der Linie MON810 unzulässig. „Die Bundesländer werden umgehend über diese Maßnahme informiert und werden die Einhaltung des Verbots überwachen", erklärte Ministerin Aigner.
Die Bundesministerin hatte um eine umfassende Bewertung der von Monsanto Ende März vorgelegten Ergebnisse des Beobachtungsprogramms zum Anbau von Mon 810 sowie um Prüfung möglicher neuer Aspekte hinsichtlich der Umweltauswirkungen von Mon 810 gebeten. Die Bewertung durch die Bundesbehörden (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Julius Kühn Institut, Bundesamt für Naturschutz) ergab keine einheitliche Auffassung.
Ilse Aigner traf die Biobranche auf der BioFach-Messe. Die Runde im Februar war beherrscht vom Thema „GVO“.{_umbruch_}li.: Stephan Illig, Demeter; 2. v.li. Dr. Götz Rehn, Alnatura; 3. v.li. Tomas Dosch, Bioland; 4. v.li. Rudolf Bühler, Ecoland; 6. v.li. Wolfgang Reimer, BMELV; re. Ilse Aigner Bundesminsiterin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, dahinter verdeckt Kornelie Blumenschein, Gäa e.V. Dresden; 2. vorne recht verdeckt Dr. Felix Prinz zu Löwenstein, Mitglied des Naturland Präsidiums und Vorsitzender des BÖLW
In der Entscheidung berücksichtigte Bundesministerin Ilse Aigner auch, dass mittlerweile fünf Mitgliedstaaten der Europäischen Union rechtswirksam entsprechende Schutzmaßnahmen in Bezug auf den MON810-Mais erlassen haben. Zuletzt hatte Ende März diesen Jahres Luxemburg die Schutzklausel gezogen.
„Ich komme zu dem Schluss, dass es berechtigten Grund zu der Annahme gibt, dass der genetisch veränderte Mais der Linie Mon810 eine Gefahr für die Umwelt darstellt", sagte Aigner. Diese Auffassung wurde auch vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bestätigt. „Meine Entscheidung ist entgegen anders lautender Behauptungen keine politische Entscheidung. Es ist eine fachliche Entscheidung, und dies muss es aus rechtlichen Gründen auch sein", betonte die Ministerin.
Die Genehmigung von MON810 wurde 1998 auf Europäischer Ebene erteilt und hat auch über das Ablaufen der Zulassung hinaus Bestandsschutz, solange über die Neuzulassung auf europäischer Ebene nicht entschieden ist.
„Ich möchte unterstreichen, dass dies keine Grundsatzentscheidung zum künftigen Umgang mit Grüner Gentechnik ist. Es handelt sich hierbei um eine Einzelfallentscheidung, bei der Pro und Contra sorgfältig abgewogen und eine Entscheidung auf wissenschaftlicher Grundlage getroffen wurde", erläuterte Bundesministerin Aigner. Die vielen offenen Fragen über den einzigen zurzeit in Europa zum kommerziellen Anbau zugelassenen genveränderten Organismus würde die Notwendigkeit einer verstärkten Sicherheitsforschung deutlich machen.
„Gerade die Sicherheitsforschung in der Grünen Gentechnik wird gebraucht. Das Grundprinzip der praktischen Anwendung der Grünen Gentechnik muss eine vollständige Gewährleistung der Sicherheit für Mensch, Tier, Pflanze und Umwelt beinhalten", so Aigner. Die Bundeslandwirtschaftsministerin hat ihr Haus beauftragt, ein Strategiepapier zu erarbeiten, welches die zukünftige Behandlung der Thematik Gentechnik regeln soll. Es ist vorgesehen, ein Programm zur Sicherheitsforschung durchzuführen und einen Leitfaden zur künftigen Genehmigungspraxis zu erarbeiten. Es sollen Fragen der Handhabung der Ausweisung von freiwilligen gentechnikanbaufreien Regionen beantwortet werden.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat die Entscheidung von Agrarministerin Aigner begrüßt. Die Verdachtsmomente, dass der Genmais Natur und Tierwelt schädige, seien so zahlreich, dass ein Verbot zwingend gewesen sei. Fütterungsstudien hätten gezeigt, dass der Genmais das Immunsystem von Mäusen schädige. Das Aussaatverbot für MON 810 sei ein großer Erfolg des jahrelangen Engagements von Umweltorganisationen und Ökoanbauverbänden. Ihr breites Bündnis habe mit überzeugenden fachlichen Argumenten eine falsche Weichenstellung in der Landwirtschaft verhindert.
Der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger wies neben den Risiken des Genmaises für bestimmte Arten auch auf die Gefahr einer drohenden Abhängigkeit von den Saatgut-Unternehmen hin: „Ein Ausbringen von genverändertem Saatgut birgt unkalkulierbare wirtschaftliche Risiken für Landwirte und Imker. Letzteren wird ihr Honig gentechnisch verunreinigt, erstere geraten in eine wirtschaftliche Zwangslage, weil sie das Gen-Saatgut und zugleich die entsprechenden Pestizide von den Gentechnik-Konzernen kaufen müssen. Wer den Heilsversprechen der Gen-Saat-Hersteller auf den Leim geht und genverändertes Saatgut ausbringt, schadet der Landwirtschaft in Deutschland.“
Der BUND ruft die Bauern deshalb dazu auf, sich in gentechnikfreien Regionen zusammenzuschließen und alle vorhandenen landwirtschaftlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um Maisschädlinge mit konventionellen Ackermethoden zu bekämpfen. Gen-Saaten würden dabei nicht helfen.
Über 70 Prozent der Verbraucher lehnen Gentechnik im Essen ab. „Frau Aigner hat dem Druck großer Gentechnik-Unternehmen nicht nachgegeben und in letzter Minute vor der Aussaat das Anbauverbot für MON 810 verhängt. Wir erkennen dies an und erwarten nun, dass sie konsequent bleibt und sich auf Brüsseler Ebene klar gegen die Zulassung anderer gentechnisch veränderter Pflanzen ausspricht“, so Weiger.