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Bionade muss neue Etiketten drucken

Werbung mit Calcium- und Magnesiumgehalt unzulässig

Wie Bionade-Geschäftsführer Dr. Manfred Ziegler auf Anfrage von bioPress erklärte, hat der Getränkehersteller noch keine Entscheidung gefällt, ob er gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf  (AZ 37 O 74/08) Berufung einlegen wird. Nach einer Entscheidung aufgrund der EU Health Claim Verordnung (VO) darf der Limonaden-Hersteller vier Sorten nicht mehr mit dem Gehalt an Calcium und Magnesium bewerben, weil keine signifikante Menge der benötigten Tagesdosis enthalten ist. Nicht betroffen ist Bionade aktiv, da es den Vorgaben der Verordnung entspricht. -

Bionade muss nach dem Willen des Gerichts bis 2. August 2008 neue Etiketten drucken. Diese  werden keine Mengenangaben mehr zu Calcium und Magnesium ausweisen. Es wird nur noch vermerkt, dass Calcium- und Magnesiumcarbonat enthalten sind. „Durch die Änderung wird es keine Lieferverzögerungen geben. Die Umstellung auf die neuen Etiketten werden wir rechtzeitig schaffen. Wir waren darauf vorbereitet“, teilte Geschäftsführer Ziegler mit. 

Grundlage des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom Donnerstag, 24. Juli 2008, ist die 2006 erlassenen EU-Health-Claims-Verordnung, die dem Schutz des Verbrauchers vor irreführenden Gesundheitsaussagen bei Lebensmitteln dient. Die VO legt Mindestmengen an Mineralien und Vitamine fest, die für eine Gesundheitsaussage in einem Produkt vorhanden sein müssen. 15 Prozent der empfohlenen Tagesdosis müssen nach EU-Recht pro Portion geliefert werden. Das Urteil bestätigt die einstweilige Verfügung (EV) vom 10. Juni 2008,  die Bios gegen Bionade erwirkt hatte.

„Die EV von  Nordmann hat in letzter Konsequenz zu nichts anderem geführt, als dass Bionade dem Verbraucher diese wichtige Produktinformation künftig leider vorenthalten muss. Bleibt die Frage, was wohl die Verbraucher und die Verbraucherverbände zu dieser Entscheidung sagen, die zwar die neue europäische Rechtslage berücksichtigt, der Forderung nach einer möglichst umfassenden Produkttransparenz jedoch im Kern widerspricht“, heißt es in einer Mitteilung von Bionade.

Zwischen Bionade und Nordmann läuft noch ein zweiter Prozess vor dem Landgericht Hamburg. Die fermentierte Limonade Bios wird „ohne Zuckerzusatz“ ausgelobt. Die Süße resultiert aus Malz und Fruchtsaft, der laut Nordmann nicht als Süßmittel gilt wie Kristallzucker, Honig oder Agavendicksaft. Bionade wollte diese Aussage verbieten lassen,  scheiterte aber in erster Instanz vor dem Landgericht Hamburg und ist in Berufung gegangen.

Angefangen hatte die Auseinandersetzung im März auf der Internorga in Hamburg. Nordmann stellte dort die Neuheit Bios vor. Bionade wollte per EV erreichen, dass der Getränke-Hersteller und -Händler Bios vom Messe-Stand entfernen muss. Das Gericht lehnte das Ansinnen ab.

Beide Unternehmen sind auch Geschäftspartner. Nordmann vertreibt Bionade und hat 2007 nach Schätzungen mehr als fünf Millionen Flaschen verkauft. Insgesamt hat Bionade rund 200 Millionen Flaschen abgefüllt. Wettbewerber Bios hofft, im ersten Jahr zehn Millionen Flaschen Bios in den Handel zu bringen. Das ist ein Kampf zwischen David und Goliath.

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