Bios
Bios gegen Bionade
Zwei Bio-Getränkehersteller bekämpfen sich juristisch statt im Regal
Die Bio-Getränkehersteller Bionade und Nordmann, Produzent von Bios, liefern sich gerade eine juristische Schlacht. Die zwei Unternehmen treten nicht in Werbung und Web gegeneinander an, wie im wirtschaftlichen Wettbewerb üblich, sondern versuchen vor Gericht gegeneinander zu obsiegen. Konkurrent Nordmann wirft Bionade vor, rechtswidrig mit Mineraliengehalten zu werben. Durch eine einstweilige Verfügung (EV) des Landgerichts Düsseldorf ist es Bionade untersagt, mit dem Calcium- und Magnesiumgehalt zu werben. Der steht auf jeder Flasche in den Nährwertangaben. Damit sei jede weitere Auslieferung von Bionade-Flaschen mit diesen vom Gericht als rechtswidrig angesehenen Aussagen verboten, wie Nordmann, der die EV erwirkt hat, miteilt.
Die Nordmann Unternehmensgruppe mit Sitz in Stralsund ist Hersteller des Konkurrenzprodukts Bios. Bei Bios handelt es sich um ein fermentiertes Malzgetränk ähnlich Bionade. Bios unterscheidet sich durch ein anderes Brauverfahren, durch den Einsatz biozertifizierter Aromen und den Verzicht auf Kristallzucker. Bionade aus Ostheim in der Rhön ist Marktführer und Pionier der biologischen Malz-Limonade. Bios ist noch in der Phase der Markteinführung, aber der Konkurrenzkampf läuft bereits.
Die Verfügung, die Nordmann erwirkt hat, stützt sich auf die sogenannte EU-Health-Claims-Verordnung. Die schreibt vor, dass mit einem Gehalt an Magnesium oder Calcium nur geworben werden darf, wenn in dem fraglichen Produkt Mindestmengen dieser Mineralstoffe vorhanden sind. Diese werden jedoch von Bionade nicht erreicht. Ab sofort müsse Bionade sämtliche Hinweise auf den Gehalt an Calcium und Magnesium von allen Flaschenetiketten, in Internetauftritten sowie in allen Werbemitteln entfernten, teilt Nordmann in einer Pressemitteilung mit.
Marktführer Bionade zeigt sich unbeeindruckt. Geschäftsführer Peter Kowalski kündigte an, umgehend Widerspruch einzulegen. „Wir sind uns ganz sicher, dass dieser absurde Angriff des Nachahmers ins Leere laufen wird. Deshalb werden wir unsere Aktivitäten wie bisher fortführen und unsere Kunden in gewohnt hervorragender Qualität mit Bionade versorgen“, erklärte Geschäftsführer Kowalsky. Das Verhalten der Nordmann-Gruppe lässt bei ihm den Eindruck entstehen, als ob hier mit allen Mitteln und zu Lasten von Bionade versucht wird, in die Medien zu kommen und in unlauterer Weise Aufmerksamkeit für das eigene Produkt zu erheischen.
Den juristische Streit hat Bionade im März angezettelt. Auf der Internorga in Hamburg hat Bionade per Einstweiliger Verfügung eine Schließung des Bios-Standes beantragt, scheiterte aber mit dem Vorstoß. Im Mai 2008 erwirkte Bionade vor dem Landgericht Hamburg, dass Nordmann einige gesundheitsbezogene Werbeaussagen bei Bios streichen musste, scheiterte vor dem Landgericht Hamburg jedoch mit dem Versuch, den Hinweis „ohne Zuckerzusatz“, das in den Augen von Bios wichtigste Alleinstellungsmerkmal, zu verbieten. Inzwischen hat die Bionade gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt. Der Kampf vor Gericht geht in die nächste Runde.
Der Bio-Branche insgesamt kann der juristische Clinch nur schaden. Beim durchschnittlichen Beobachter bleibt der Eindruck, auch hier werde mit irreführenden Angaben gelockt. die lohnendere Aufgabe wäre, den konventionellen Herstellern Marktanteile abzunehmen.
Mit der health claim Verordnung rechnen
Die rechtliche Grundlage des Streits ist die health claim Verordnung. Die EU-Norm verlangt, dass für die Angabe, ein Produkt sei eine Mineralstoffquelle, eine signifikante Menge enthalten sein muss. Eine signifikante Menge sind 15 Prozent des Tagesbedarfs an Calcium (800 Milligramm/Tag) und Magnesium (= 300 Milligramm/Tag). Diese Menge muss in 100 Milliliter oder in einer Portion des Getränks enthalten sein. Das bedeutet, dass in einer 0,33 Liter Flasche mindestens 120 Milligramm Calcium und 45 Milligramm Magnesium enthalten sein müssten. Das wird nach den Etiketten bei den vier Hauptsorten mit 66 Milligramm/Flasche Calcium und 33 Milligramm/Flasche Magnesium nicht erfüllt. Bionade aktiv enthält die doppelten Mineralstoffmengen und fällt nicht unter den ganzen Vorgang.
Hinweise auf Calcium- und Magnesiumgehalte sind seit dem Inkraftreten der health claim Verordnung am 01.07.2007 nicht mehr erlaubt, wenn die signifikanten Mengen nicht erreicht werden. Das dient dem Verbraucherschutz. Die health claim Verordnung gilt ausdrücklich nicht für natürliches Mineralwasser. Da gelten ganz andere Spielregeln.