Vertrauenswürdige Bio-Produkte – 237 Proben untersucht
Verbraucherschutz beim Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
Bioware steht bei den Verbrauchern zurzeit hoch im Kurs, was sich auch in zunehmender Marktpräsenz und im Umsatz niederschlägt. Die gute Nachricht: Die Rheinland-Pfälzer können sich darauf verlassen, dass „Bio“-Produkte nur in sehr geringem Umfang Mängel aufweisen. Das ergaben Untersuchungen des Landesuntersuchungsamtes (LUA).
Von den im vergangenen Jahr im LUA untersuchten und begutachteten 273 Bio-Lebensmittelproben aus dem rheinland-pfälzischen Handel waren nur drei zu beanstanden. Eine Probe Bio-Karotten enthielt Rückstände eines für den ökologischen Landbau nicht zugelassenen Pflanzenschutzmittels, die beiden anderen waren nicht korrekt gekennzeichnet.
Die Überprüfung auf Pflanzenschutzmittel hat bei den Untersuchungen von Bio-Produkten absoluten Vorrang. Untersucht wird vor allem Obst, Gemüse und Getreide. Erfreulicherweise wiesen 85 der 86 auf Pflanzenschutzmittel untersuchten Proben überhaupt keine Rückstände auf. Mit geringen Mengen belastete Proben wie die beanstandeten Karotten sind nicht zwangsläufig das Ergebnis eines bewussten Bio-Betrugs. Mögliche Ursache können zum Beispiel Altlasten im Boden oder Verunreinigungen von Lagerräumen oder Transportfahrzeugen sein.
Ein anderer Schwerpunkt sind die Untersuchungen auf gentechnische Veränderungen vor allem bei Mais und Soja-Erzeugnissen. Auch hier war das Ergebnis äußerst zufriedenstellend. Bei 38 untersuchten Proben gab es keine Beanstandungen.
Der ökologische Landbau ist ein Produktionssystem, das durch einen Verbund von staatlichen Behörden und privaten Kontrollstellen regelmäßig nach den Vorgaben der EU-Verordnung 2092/91 überprüft wird. Diese Verordnung gilt für unverarbeitete Agrarerzeugnisse sowie für Lebensmittel einschließlich Wein und für Futtermittel. Sie enthält Rahmenbedingungen für die Erzeugung, Herstellung, Behandlung und Kennzeichnung von Produkten, die das Etikett „ökologisch“ oder „biologisch“ tragen. Chemisch-synthetisch hergestellte Mittel, wie Mineraldünger, Pflanzenschutz- und , Tierarzneimittel sind genauso untersagt wie die Nutzung von gentechnisch verändertem Saatgut.







