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Pestizide

DUH klagt gegen Flufenacet-Übergangsfrist

Trotz ausgelaufener Genehmigung darf das hormonschädliche PFAS-Pestizid noch bis Ende 2026 verkauft und eingesetzt werden.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und PAN Europe ziehen vor das Europäische Gericht. Sie wollen die 18-monatige Abverkaufs- und Aufbrauchsfrist für den Wirkstoff Flufenacet kippen und ein sofortiges Verbot durchsetzen.

Berlin, 26.2.2026: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat gemeinsam mit dem PAN Europe Klage beim Gericht der Europäischen Union (EuG) gegen die von der EU gewährte 18-monatige Abverkaufs- und Aufbrauchsfrist für den Pestizid-Wirkstoff Flufenacet eingereicht. Obwohl die EU-Kommission die Genehmigung im Juni 2025 aufgrund erheblicher Risiken für Umwelt und Gesundheit nicht erneuert hat, darf der Wirkstoff weiterhin verkauft und angewendet werden. Die Umweltorganisationen fordern ein sofortiges Verkaufs- und Anwendungsverbot.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH
„Wenn eine europäische Fachbehörde gravierende Risiken eines Pestizids bestätigt, darf die Konsequenz nicht sein, dessen Einsatz mittels Übergangsfristen möglichst lange fortzusetzen. Das ist hochgradig verantwortungslos und widerspricht dem Vorsorgeprinzip. Wir wollen vor Gericht durchsetzen, dass Gefahren nicht weiter auf Kosten der Gesundheit ignoriert werden.“

Laut Bericht der Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wirkt der Herbizid-Wirkstoff schädlich auf den menschlichen Hormonhaushalt. Zudem entsteht bei der Anwendung die langlebige „Ewigkeitschemikalie“ Trifluoressigsäure (TFA), die ins Grundwasser gelangen kann.

Salomé Roynel, Policy & Campaign Officer bei PAN Europe
„Das EU-Recht ist eindeutig: Aus Gesundheits- und Umweltgründen verbotene Pestizide müssen unverzüglich vom Markt. Die verlängerte Anwendung von Flufenacet gefährdet Menschen und Umwelt.“


Hintergrund

Flufenacet gehört zur Gruppe der PFAS („Ewigkeitschemikalien“), die sich kaum in der Umwelt abbauen. Besonders problematisch ist das Abbauprodukt Trifluoressigsäure (TFA), das extrem langlebig ist und sich bei der Trinkwasseraufbereitung nur schwer entfernen lässt.

Bereits im September 2024 hatte die DUH Klage gegen die damalige Genehmigungsverlängerung eingereicht. Nachdem die Genehmigung im Juni 2025 nicht erneuert wurde, richtet sich die aktuelle Klage gegen die gewährte Übergangsfrist. Weitere Verfahren gegen nationale Zulassungen und Aufbrauchsfristen flufenacethaltiger Pestizide laufen.

Link
Zur Übersicht der laufenden Pestizid-Verfahren der DUH:
https://www.duh.de/informieren/verbraucherschutz/pestizidklagen/

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