Recht
Wegweiser durch die Anti-Greenwashing-Richtlinie
AöL veröffentlicht neuen Leitfaden für Lebensmittelunternehmen
Lebensmittelhersteller müssen sich bald auf deutlich strengere Regeln in der Umweltkommunikation einstellen. Im Jahr 2026 wird die EU-Richtlinie 2024/825, die sogenannte ‚Anti-Greenwashing-Richtlinie‘ in nationales Recht umgesetzt. Um Bio-Unternehmen Orientierung zu geben, hat die Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller (AöL) gemeinsam mit der Kanzlei Meisterernst Rechtsanwälte einen neuen Kommunikationsleitfaden veröffentlicht.
Die Richtlinie (EU) 2024/825 führt neue Rechtsbegriffe wie die ‚Umweltaussage‘, die ‚allgemeine Umweltaussage‘ und das ‚Nachhaltigkeitssiegel‘ ein und erweitert die Liste unzulässiger Werbepraktiken. Unternehmen müssen künftig genau belegen können, worauf sich Aussagen wie ‚umweltfreundlich‘, ‚klimafreundlich‘ oder ‚nachhaltig‘ stützen und dürfen plakative Begriffe nur verwenden, wenn diese klar spezifiziert sind oder auf einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung beruhen.
„Die neuen Vorgaben tangieren große Teile der alltäglichen Kommunikation unserer Mitglieder“, so Simone Gärtner, Expertin für Recht und Internationales bei der AöL. Betroffen seien sämtliche Werbemittel: Produktverpackungen, Websites, soziale Medien, grafische Darstellungen, Marken- und Produktnamen, Siegel – das heißt nahezu alle Kontaktpunkte zu Kunden. Gleichzeitig werde die Regulierung komplexer und strenger. Der Leitfaden will Unternehmen dabei helfen, Stolpersteine zu vermeiden, und insbesondere die Möglichkeiten der Kommunikation für Bio-Produkte erklären.
Unter anderem enthält der Leitfaden:
- Erklärungen der neuen Rechtsbegriffe inklusive rechtlicher Einordnung
- Beispiele, wie Aussagen künftig zulässig sind
- Hinweise zu Nachhaltigkeitssiegeln, insbesondere für private Bio-Verbände
- Orientierungshilfen wie ein Claim-Selbsttest und ein kompaktes Factsheet
- Handlungsempfehlungen, wie Unternehmen ihre Kommunikation rechtzeitig anpassen
„Wer künftig mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsmerkmalen wirbt, muss sehr genau sein“, sagt Lucia Scharl von der Kanzlei Meisterernst. „Unser Ziel ist es, die Lebensmittelherstellerinnen und -hersteller frühzeitig zu befähigen, damit sie auch unter den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen transparent und wirksam kommunizieren.“







