Recht
Voelkel darf nicht mehr mit ‚Immunkraft‘ werben
Foodwatch gewinnt Rechtsstreit
Die Naturkostsafterei Voelkel darf ihren ‚BioC‘-Multifruchtsaft nicht weiter unter dem Namen ‚Immunkraft‘ verkaufen. Das Landgericht Lüneburg gab der Verbraucherorganisation Foodwatch recht, die gegen das Unternehmen geklagt hatte. Dem Gericht zufolge verstößt Voelkel mit dem Immun-Versprechen gegen die europäische Health-Claims-Verordnung, die Verbraucher vor irreführender Gesundheitswerbung schützen soll.
Nach der Verordnung sind gesundheitsbezogene Aussagen in der Werbung nur zulässig, wenn sie wissenschaftlich belegbar sind. Daher sei es etwa erlaubt, darauf hinzuweisen, dass Vitamin D ‚zu einer normalen Funktion des Immunsystems beiträgt‘. Der Begriff ‚Immunkraft‘ gehe inhaltlich allerdings über diese Formulierung hinaus, heißt es in der Urteilsbegründung der Lüneburger Richter.
Foodwatch hatte bereits im Spätsommer mit einer Klage gegen die Drogeriekette dm Erfolg. Das Landgericht Karlsruhe entschied, dass die Bezeichnung ‚Immun-Smoothie für Kinder‘ für einen Obst-Quetschie von dm unzulässige Gesundheitswerbung sei. Das Urteil gegen Voelkel wertet die Verbraucherorganisation nun als „nächsten Dämpfer für die Immun-Werbewelle im Supermarkt.“ Vitamine seien „kein Freifahrtschein für Wunderversprechen“.
Die Naturkostsafterei wies die Vorwürfe zurück. Der Begriff ‚Immunkraft‘ sage nicht mehr aus als ‚für ein kräftiges Immunsystem‘. Und ein normales Immunsystem sei kräftig, so das Unternehmen.
Das Urteil vom 13. November ist noch nicht rechtskräftig. Voelkel hat nun einen Monat lang Zeit, um Berufung einzulegen, wofür das Oberlandesgericht Celle zuständig wäre.







