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Neues Tierschutzgesetz: Ende der Anbindehaltung in zehn Jahren

Neues Tierschutzgesetz: Ende der Anbindehaltung in zehn Jahren © stock.adobe.com/Anselm

Ende Mai hat das Bundeskabinett einen Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Geplant sind unter anderem eine verpflichtende Videoaufzeichnung in Schlachthöfen, konkretere Vorgaben für das Schwänzekupieren bei Ferkeln und ein Verbot der Anbindehaltung in zehn Jahren. Änderungsempfehlungen des Bundesrats werden im Bundestag nach der Sommerpause diskutiert.

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